Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Erstmals vielen Dank für die Antwort, meine Situation ist ein bisschen verzwickt, da ich bei meinem Bruder zur Untermiete wohne, (ich bewohne das Dachgeschoß – mein Bruder m. Familie den Rest des Hauses, meine Wohnung verfügt über einen seperaten Eingang). Meine Schwägerin beabsichtigt die Dachwohnung künftig als Ferienwohnung zu vermieten, d.h. ich soll ausziehen. Ich wohne nun aber schon seit einiger Zeit ca. 9 Jahre in besagter Wohnung, da wir aber nun mal Geschwister sind, haben wir damals nur einen einfachen Mietvertrag abgeschlossen d.h. wir haben nur schriftlich die Höhe der monatlichen Miete festgelegt, keine Kaution oder Instandhaltung usw. Da er meine Wohnung nicht als Eigenbedarf beansprucht, kann er mir trotzdem kündigen? Muss er mir nicht was Vergleichbares finden?
Bis jetzt habe ich noch keine schriftliche Kündigung erhalten, mir wurde dieses Vorhaben nur mündlich mitgeteilt. Für eure Hilfe bedanke ich mich im voraus.
Stichwörter: künigung + erklärung + grund

0 Kommentare zu „Grund für Künigung (Erklärung)”

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