Silberburg hat diese Frage gestellt
Darf der Vermieter Umbaumaßnahmen/ bzw. umfassende Renovierungen ohne Vorankündigung in der leeren Wohnung veranlassen?
Der Vermieter hat ein vorzeitiges Mietende vorgeschlagen, damit der neue Mieter diese Arbeiten vornehmen kann. Dieser Termin ist Mitte November.
Am 6.Oktober betrete ich mit einem 3.Schlüssel die Wohnung, weil die EBK ausgebaut werden muß. Ich erfahre, daß am gleichen Tag vom Vermieter umfangreiche Umbaumaßnahmen in Auftrag gegeben wurden. Kann ich das als Mietende betrachten? Gibt es Urteile diesbezüglich?
Wer kommt für Schäden in der unbewohnten Wohnung auf? Z.B. Wasserschäden gleich welcher Art?