FischkoppStuttgart
Die Antwort ist ganz einfach.
Fachgerecht, heisst , sie können es selber machen.
die 25 % beziehen sich auf einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma.
Rechnen sie sich durch, was für sie billiger ist.
Reinigung des Boden ist zulässig.
Wasserflecken:
Hier eine einfache Frage. Wie können Wasserflecken auf einer ordungsgemäss lackierten oberfläche entstehen. Es hört sich nach einem Vorschaden an, für den sie nicht haften müssten.
Lüftung der Öfen ist eine Wartung. Diese ist vom Mieter zu tragen. Sollte zu der Wartung eine Reparatur kommen, muss der Mieter trotzdem nur den Teil Wartung tragen.