smile30625 12.10.2009 16:13
Hallo,
zuerst: derartige Dinge niemals telefonisch abwickeln!
Teilen Sie Ihrem Vermieter mit Einwurfeinschreiben den Sachverhalt mit und fordern Sie ihn zum Ersatz des Schadens bzw. zur Meldung des Schadens an seine Gebäudeversicherung auf. Frist von max. 2 Wochen setzen.
Ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter zustehen, hängt davon ab, ob ihn ein Verschulden an dem Überspannungsschaden trifft. Hierzu sollten Sie einen Elektrikerfachbetrieb die Anlage untersuchen lassen. Falls die Anlage fehlerhaft war/ist, dürfen Sie von einem Verschulden ausgehen, da sich Ihr Vermieter vor der Vermietung Gewissheit bzgl. der Ordnungsgemäßheit der elektrischen Anlage hätte verschaffen müssen.
Falls diese Voraussetzungen vorliegen und Ihr Vermieter den Schadensersatz nicht zahlt, ziehen Sie Ihre Forderung von der Miete ab.
Viele Grüße
smile
bitteumrat 15.10.2009 09:51
So,
ich habe mir an den Rat gehalten und der Vermieter lehnt JEDE Hilfe ab!
Er sagt sogar das ich NIE die Energieversorger hätte anrufen dürfen um den Schaden zu beheben!
Das ganze wurmt ihn wohl so, weil das am Samstag den 3. Oktober (Feiertag) war und die Rechnung für den Austausch des FI wohl entsprechend hoch ausgefallen ist.
Er meinte er würde mich nun anzeigen wegen unerlaubten herumbasteln am Sicherungskasten, hat den Schutzschalter sichergestellt und will mich auf Schadenersatz verklagen.
Ich habe ihm gesagt das ich eine sog. "Schadenminderungspflicht" habe, das heist, wenn ich als Mieter von einem gravierendem Schaden Kentniss habe, muss ich, wenn ich den Vermieter/Eigentümer nicht erreichen kann, alles unternehmen um drohenden Schaden abzuwenden und darf auch eigenmächtig Fachleute beauftragen!
Er behauptet ich hätte mehrmals im Monat an dem Sicherungskasten herumgefummelt und diesen Vorfall wohl provoziert, was nicht stimmt.
Das will er mir alles nicht glauben und sagte er fahre nun zur Polizei.
Das kann doch wohl nicht sein, das er damit irgendwas erreichen kann, oder ?