Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe ein Problem mit meinem Vermieter und weiß nicht wie die Rechtslage ausschaut:
Ich werde in 2 Wochen aus meiner Wohnung ausziehen. Nun hab ich einen Brief vom Vermieter bekommen, der besagt, dass sich im Bad durch mein Verschulden Schimmel über der Badewanne gebildet hat. Nun möchte er den Schimmel entfernen lassen und 3 Monatsmieten von mir haben, da nach der Bearbeitung der Wand (wohl aufgrund der giftigen Dämpfe oder der Zeit zum trocknen) 3 Monate kein Nachmieter einziehen kann. Allerdings ist es so dass ich in der Badewanne geduscht habe, die Kacheln aber nur bis zu einer Höhe von ca. 1,50m an der Wand angebracht sind. Nach einem Urteil (LG Bochum, 5 S 100/91 WM 92, 431) muss es allerdings angeblich möglich sein in der Badewanne zu duschen, ohne das Feuchtigkeitsschäden entstehen. Ist das so richtig? Sind 3 Monate nicht ein bisschen viel? Muss ich trotzdem zahlen weil ich nur relativ wenig gelüftet habe?(aber Fenster war fast immer gekippt und meistens war die Tür auf).
Gruß,
Cpt.Bommel