forsetis 06.03.2018 09:08
Wenn Sie einen gültigen Mietvertrag haben, muss der neue Vermieter den auch erfüllen. Zur Not muss er ihnen ein Zimmer in einer Pesion oder eine Ferienwohnung besorgen.
Leo1 06.03.2018 19:37
In seinem Mietvertrag stehen wohl seine Eltern, die dem Vermieter für den Schaden aufzukommen hätten, wenn die Wohnung am Einzugstermin nicht geräumt und übergeben wäre.
Es müsste doch möglich sein den Mieter (Sohn) wieder in die Elternwohnung einzuquartieren.
Leo1 07.03.2018 08:56
Ergänzung: Natürlich muss Dein VM dafür sorgen, dass Du entweder in die angemietete Wohnung einziehen kannst oder vorerst anderweitig z.B. Hotel/Ferienwohnung unterkommst, auf Koste des Vermieters, der wiederum seine Kosten mit den Eltern/Mieter abrechnen kann.
Tamer50 24.09.2018 03:33
Hallo,
wenn ein Vertrag besteht muss dies erfüllt werden
LG Tamer50