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erassmus hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

Ich wohne in meiner Wohnung seit 4 Jahren. In meinem Mietvertrag sind eine Grundmiete (240 EUR) und Pauschalnebenkosten (170 EUR) vereinbart. Es steht nirgendwo, dass diese Betriebskosten erhöht werden können.

Jetzt habe ich von meinem Vermieter einen Brief, in dem es angekündigt wird, dass die Betriebskosten nicht mehr gedeckt sind und die Pauschale erhöht werden muss. Anbei ist auch eine Ergänzung zu meinem Mietvertrag, in der steht, dass „ der Vermieter berechtigt ist, Erhöhungen der Betriebskosten auf den Mieter umzulegen“. So ein Klausel gab es in dem originalen Mietvertrag nicht.

Der Vermieter sagt, wenn ich mit der Erhöhung der Betriebskostenpauschale nicht einverstanden bin, muss er die Grundmiete unbedingt erhöhen (30% mehr). Wenn ich die Erhöhung der Betriebskostenpauschale zustimme, verzichte er auf eine Erhöhung der Grundmiete für drei Jahre.

Es wird nicht gesagt, wie hoch die Betriebskostenpauschale wird. Jetzt weiß ich nicht, was ich „auswählen“ soll: die Erhöhung der Pauschale oder die Erhöhung der Grundmiete?

Vielen herzlichen Dank!

3 Kommentare zu „Erhöhung Betriebskostenpauschale oder Grundmieteerhöhung”

forsetis Experte! 25.08.2013 11:21

1. Was genau steht zu Thema Miete und Betriebskosten im Mietvertrag? Bitte Wort für Wort den Text wiedergeben. Welche Nebenkosten sind mit den 170.- € abgedeckt?

2. Eine Erhöhung der Grundmiete ist nur nach gesetzlichen Vorgaben möglich und nur bis zur Vergleichsmiete, z.B. laut Mietspiegel. Die höchstmögliche Mieterhöhung beträgt 20 und nicht 30%. Das sollte der Vermieter aber eigentlich wissen.

Ach ja, noch etwas. Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus oder mit dem Vermieter alleine unter einem Dach?

erassmus 25.08.2013 12:39

Danke für die schnelle Antwort

"Folgende Betriebskosten sind in der Pauschale berücksichtigt:
-Hauslicht
-Strom für einzelne Wohnung
-Wasser/Kanalgebühren
-Gas für einzelne Wohnung (Heizung)
-Straßenreinigungsgebühr
-Grundsteuer
-Müllgebühr
-Kabelfernsehergebühr (nicht GEZ)
-Kaminkehrgebühr
-Wohngebäudeversicherung
-Feuerhaftungsversicherung "

Es ist eine Mehrfamilienhaus, der Vermieter wohnt nicht in dem Haus.

Danke!

data100data100 Profi 27.08.2013 19:55

Eine Erhöhung der Pauschale durch einseitige Erklärung des Vermieters ist nur möglich, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. (§ 560 Abs 1 BGB). Ist wirklich eine Pauschale für die Nebenkosten und wirklich keine Möglichkeit der einseitigen Erhöhung vereinbart worden ist. Ist die Ergänzung mit einem Datum versehen ? Steht irgendwo im Mietvertrag vielleicht doch drin, dass diese Ergänzung zum Mietvertrag zusätzlich vereinbart worden ist. Deshalb ist, wie Forseti schon geschrieben hat, der genaue Wortlaut des gesamten Mietvertrages sehr wichtig.

Wenn es um die Mieterhöhung geht hat Forseti schon alles wichtige und was es auch beachten gibt bereits in seinem Beitrag geschrieben.

Jetzt zur der Frage Erhöhung der Pauschale der Nebenkosten oder lieber Erhöhung der Miete:
Der Betrag der Erhöhung der Pauschale für die Nebenkosten ist unbekannt aber die Erhöhung der Grundmiete jedoch nicht. Maximal 20 % der Grundmiete sind bei Ihnen dann maximal 48,- € angenommen das die Miete dann den Mietspiegel nicht überschreitet. Man bedenke das die Nebenkosten eher steigen wie sinken und ich denke das die Erhöhung der Pauschale für die Nebenkosten viel höher ausfallen dürfte wenn man bedenkt was alles darin enthalten ist. Wichtig ist auch was ich ganz oben geschrieben habe wegen der einseitigen Erhöhung der Pauschale. Es kann auch gut sein, wenn Sie jetzt Ihre Zustimmung zur Erhöhung der Pauschale der Nebenkosten erklären, dass daraus vom Vermieter eine generelle Zustimmung zur einseitigen Erhöhung abgeleitet wird.
Ob dann ein weiteres Mieterhöhungsverlangen nach spätestens drei Jahren weitere 20 % ermöglicht, muss immer im Einzelfall geprüft werden. je nach Höhe der gegenwärtig von Ihnen bezahlten Miete besteht hier jedenfalls immer ein gewisses Risiko, dass die Miete jetzt und in drei Jahren wieder um jeweils 20 % steigen kann. Die Grenze der Mieterhöhung ist dann z.B. der Mietspiegel.

Aufgrund der fehlenden Informationen (genaue Summe der Erhöhung der Pauschale der Nebenkosten sowie die Vergleichsmiete an Ihrem Wohnort) ist eine Einschätzung Momentan nur subjektiv möglich:

Für mein subjektives Empfinden ist das Risiko der Erhöhung der Pauschale der Nebenkosten höher als das der Erhöhung der Grundmiete da die Erhöhung der Grundmiete eine gesetzlich genau festgelegte Grenze hat.

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