forsetis 10.09.2019 13:52
""was genau der Hausmeister da eigentlich machen soll, ist mir auch unklar,""
Dann lässt man sich vom Vermieter die Arbeitsunterlagen des Hausmeisters zeigen und erklären, wofür das Geld ausgegeben wurde. Dazu ist der Vermieter laut Mietrecht verpflichtet. Als Mieter hat man nämlich die Möglichkeit, diesen Betrag als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuererklärung anzugeben.
helgaschmitz222 10.09.2019 14:00
VIelen Dank.
Kasimo 11.09.2019 08:20
Eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung ist grundsätzlich nur nach Erhalt einer Jahresabrechnung möglich, da man erst dann den Betrag für die Erhöhung auf Grundlage der Abrechnung ermitteln kann. Vorher lässt sich der Anteil eines Mieters gar nicht korrekt ermitteln.
Außerdem dürfen in der Nebenkostenabrechnung nur die Tätigkeiten umgelegt werden, die laut Betriebskostenverordnung umlagefähig sind. Verwaltungsaufgaben wie Kontrolle des Anwesens oder Reparaturen wie der Aufzugausfall sind nicht umlagefähig. Das muss zeitanteilig heraus gerechnet werden.
helgaschmitz222 11.09.2019 09:35
Vielen Dank.