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Lärm durch Straßenverkehr

Der zunehmende Lärm durch steigenden Straßenverkehr stellt keinen Mangel der Mietsache einer Wohnung dar. Das gilt auch dann, wenn durch den Abriss eines Nachbargebäudes die Abschirmung gegenüber der Straße verschwindet und der Lärm stärker zu hören ist, und wenn eine bisher stillgelegte U-Bahn-Strecke wieder in Betrieb genommen wird. (AG Berlin Schöneberg, Az. 12 C374/96, aus: GE 23/96, S. 1499)

Wer im innerstädtischen Bereich eine Wohnung mietet, muss mit Straßenlärm und zunehmendem Verkehr rechnen. Eine Mietminderung wegen Straßenlärm ist unzulässig. (AG Berlin Pankow-Weißensee, Az. 100 C 184/00, aus: GE 5/01, S. 34 8)

Straßenlärm stellt kein Mangel dar, der eine Minderung rechtfertigt. Auch nicht,. wenn der Lärm vorüber gehend zunimmt wegen einer in der Nähe befindlichen Baustelle. (AG Frankfurt/Oder, Az. 27 C 568/02, aus: ZMR 2002, S. 269)
Stichwörter: lärm + straßenverkehr

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