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Ermittlung des Vertragspartners
Ist im Kopf eines Mietvertrages als Mieter eine Privatperson aufgeführt, der Mietvertrag aber unterzeichnet bei gleichzeitiger Verwendung eines Stempelaufdrucks einer GmbH, so kommt der Mietvertrag dennoch mit der Privatperson zustande, wenn sich aufgrund außerhalb des Vertrags liegender Umstände kein eindeutiges Bild ergibt, wer Vertragspartner werden sollte.
Kammergericht, Urteil vom 11.10.1999, Aktenzeichen: 8 U 2071/98.