Ghostraider
Ich bin zwar kein Mieterhöhungsgeschädigter <!-- s --><!-- s --> aber melde mich trotzdem zu Wort.
Mieterhöhungen dürfen nicht direkt nach Einzug durchgeführt werden. Es müssen zwischen Einzug und Mieterhöhung oder Anpassung an die ortsübliche Miete 12 Monate liegen.
http://magazine.web.de/de/themen/finanzen/immobilien/mieten/2540478-Miete-darf-erst-ein-Jahr-nach-Einzug-erhoeht-werden.html
Der Vermieter muss die Mieterhöhung schriftlich mit Grund fordern. Diese Forderung muss unterschrieben werden damit diese wirksam wird.
Also, der geforderten Mieterhöhung in dem Sinne widersprechen in dem diese gar nicht erst unterschrieben wird.
Will der Vermieter trotzdem eine Mieterhöhung muss er diese einklagen. Sind die 12 Monate noch nicht um, kann er sich dies von der Backe putzen. <!-- s --><!-- s -->
Gruß
ghost
BK-Mann
Hallo
um es genau zu machen darf ein Mieterhöhungsverlangen erst 12 Monate nach Einzug gestellt werden, und dies mit einer Frist von 3 Monaten.
D.h. eine Mieterhöhung, wenn sie richtig begründet wird, ist frühestens nach dem 15 Monat zu zahlen.
Gruß
BK-Mann
merdy
Alles klar,
vielen Dank für Eure Antworten!
Vg, Merdy