Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
vor ca. 2 Wochen hat meine damalige Freundin ihre Sachen aus unserer gemeinsamen Wohnung mitgenommen, also ist ausgezogen. Außerdem hat sie beim Vermieter (mein Vater) die Kündigung und zugleich alle Schlüssel abgegeben. Aufgrund des Mietvertrages muß sie noch 3 Monate weiter die Miete bezahlen. Heute ist ihr eingefallen, das sie noch weitere Sachen aus der Wohnung will. Wenn ich ihr die Tür nicht öffne, will sie das Schloss aufbohren lassen. Sie sieht sich im Recht, da sie ja noch durch die Mietzahlung, Mieterin der Wohnung ist. Darf sie das wirklich?
Danke.