Osito 24.11.2009 08:16
Guten Tach,
meines Wissens hat der Vermieter ein Jahr Zeit, die NKA abzurechnen. Und da in der Regel pro Kalenderjahr abgerechnet wird, kann er in ihrem Fall für die NKA von 2008 bis zum 31.12.09 in Rechnung stellen. Danach darf er nur noch zu ihren Gunsten abrechnen ( z.B. zuviel gezahlte Abschläge zurück zahlen).