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Abrechnung über Mietkaution
Die Mietkaution ist regelmäßig sechs Monate nach Vertragsbeendigung bzw. Rückgabe der Wohnung auszukehren. Die Betriebskostenabrechnung ist nach dem Anfallprinzip (Leistungsprinzip) zu erstellen.
Amstgericht Leipzig, Urteil vom 23.11.2001 - Aktenzeichen: 99c 8415/01, WM 2002, S.376.