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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hab da folgende Frage.
Wir haben vor 3 1/2 Jahren eine Wohnung gemietet. Diese sollte unrenoviert, also ohne Fußbodenbelag und Tapeten sein. Am Einzugstag waren die Vormieter noch fleissig dabei Tapetenreste zu entfernen und Löcher zu schliessen. Ich musste sie dann aus der Wohnung drängen da wir nicht wollten das sie mit unseren Sachen alleine sind. Den Teppich und die Tüten mit den Tapetenresten musste ich ihnen dann noch hinterher fahren.

Nun ziehen wir aus dieser Wohnung aus und sollen die Wohnung ohne Tapeten und Teppich übergeben. Das steht auch so im Mietvertrag. Den Teppich habe ich schon entfernt, aber die Tapeten will ich nicht entfernen, da es sich in allen Räumen um Rauhfaser handelt, diese ordentlich verklebt ist und in neutraler Farbe gestrichen ist. Zudem sind die wichtigsten Räume vor ca. 1 Jahr von uns neu gestrichen worden.
Ich habe gelesen das ein Vermieter eine Wohnung gar nicht ohne Tapete und Bodenbelag vermieten darf. Stimmt das? Wenn ja, dann hätte er uns die Wohnung ja schon nicht so übergeben dürfen.

Im Mietvertrag steht drin das zu der Wohnung eine Satellitenanlage mit Reciver gehört. Den Reciver haben wir nie bekommen und die Programme waren so schlecht zu empfangen das wir selber eine Schüssel angebracht haben.

Auch sollten die Nebenkosten Wartung der Heizung und Warmwasserbereitung enthalten. Diese Wartung wurde in der gesamten Zeit einmal ausgeführt und das auch nur nach langen drängen.

Eine Nebenkostenabrechnung haben wir in der ganzen Zeit auch nie erhalten.

Die Fenster sollten einmal im Jahr nachgestellt werden, auch das ist nie gemacht worden.

In der ganzen Wohnung ist Fußbodenheizung. Die im Wohnzimmer verlegten FLiesen jedoch liegen teilweise hohl und sind nicht im geeigneten Mörtelbett verlegt. Dadurch sind uns im Prinzip höhere Heizkosten entstanden. Der Vermieter hat darauf bei Einzug nicht hingewiesen.

Muss ich bei den ganzen aufgeführten Mängeln und der Sachlage die Tapete entfernen oder habe ich gute Chancen davor her zu kommen? Interessiert mich falls der Vermieter einen Anwalt einschaltet. Wie gut sind die Chancen damit vor Gericht zu gewinnen?

Vielen Dank schon mal an Alle die sich dazu Gedanken machen.

Gruß

Dennis
Stichwörter: entfernen + tapeten

0 Kommentare zu „Tapeten entfernen”

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