smile30625 21.08.2009 09:23
Hallo,
falls in Ihrem Mietvertrag wirklich eine Betriebskostenpauschale vereinbart war, darf der Vermieter nichts nachfordern. Falls es sich (wie üblicherweise) nur um monatliche Vorauszahlungen gehandelt hat, muss die Betriebskostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, also des Kalenderjahrs vorliegen.
Viele Grüße
smile