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Gemeinschaftsantenne
Der Mieter hat das Recht, in seiner Wohnung störungsfrei Rundfunk und Fernsehen zu empfangen. Hat das Haus keine Gemeinschaftsantenne, darf der Mieter auf seine Kosten eine eigene Antenne auf dem Dach anbringen. Vorher muss er allerdings die Zustimmung des Vermieters einholen. Der Vermieter kann den Ort auswählen und verlangen, dass ein Fachmann die Installation vornimmt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter darauf bestehen, dass der Mieter die Antenne auf eigene Kosten wieder beseitigen lässt.
Der Vermieter muss eine vorhandene Gemeinschaftsantenne auf neue Frequenzen bereits bestehender Sender umrüsten (AG Düsseldorf, WM 90, 423).
Quelle: DMB