Mietermini 24.02.2009 13:52
Die Betriebskosten, zu denen die Kosten für den Aufzug gehören, werden nicht verursacherabhängig umgelegt; eine Minderung dieser Kosten ist nicht möglich und letztendlich auch nicht praktikabel, denn wie soll der Vermieter überprüfen, wer wann wie oft den Fahrstuhl benutzt hat.
Feffek 25.02.2009 09:08
Hi breise,
sind im Haus gewerbliche Mieter ansässig, kann das zu einer wesentlichen häufigeren Nutzung des Aufzugs führen. In dem Fall ist der Vermieter verpflichtet, eine Kostentrennung vorzunehmen. Erforderlich ist dies, wenn dich die Gewerbebetriebe nicht im Erdgeschoss befinden und ein reger Menschenverkehr herrscht, der eine häufigere Inanspruchnahme des Aufzugs zur Folge hat. Das betrifft insbesondere Arztpraxen.
Auch bei verbrauchsunabhängigen Kosten ergibt sich häufig eine Kostensteigerung aufgrund einer größeren Inanspruchnahme. So können etwas häufigere Wartungsintervalle erforderlich sein.
Generell muss/sollte ein Vermieter bei einer gemischten Nutzung des Gebäudes (sprich Mietwohnung und Gewerblich) eine Kostentrennung bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigen. Dies gilt nicht nur bei den Verbrauchsabhängigen Kosten (z.B. Grundsteuer ? gewerbliche Einheiten haben in der Regel eine höhere Grundsteuerbelastung als Mietwohnungen, etc.)
Lass deine Abrechnung am besten durch den örtlichen Mieterverein und/oder einen Fachanwalt prüfen, da du definitiv mit Mehrkosten belastet wirst, welche du nicht zutragen hast.
Gruß
Feffek