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Fahrtenbuch in Form einer Excel-Tabelle
Die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs (§ ) kann nicht allein deshalb verneint werden, weil es mithilfe des Softwareprogramms MS Excel erstellt wurde. Auch wenn durchaus die Möglichkeit besteht, das Fahrtenbuch nachträglich zu ändern, kann nur deswegen die Richtigkeit der Aufzeichnungen nicht ernstlich in Zweifel gezogen werden.
Urteil des BFH vom 26.04.2004
VI B 43/04
Pressemitteilung des BFH