Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe eine ganz banale Frage auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe (weder im Forum, noch beim googlen - vielleicht sehe ich auch den Wald vor lauter Bäumen nicht...), also:

Welche obligatorischen Bestandteile muss eine schriftliche Kündigung beinhalten? Kann ich die Kündigung ohne weiteres selbst verfassen oder gibt es, der Einfachheit halber und um eine wasserdichte rechtliche Grundlage zu haben, eine Vorlage die ich entsprechend anpassen könnte?

Über einen Rat würde ich mich freuen
Stichwörter: kündigung + form

1 Kommentar zu „Form der Kündigung”

Oliver Curd Experte!

Hallo Calavera,

die Kündigung kannst du selbst verfassen, aber folgendes sollte hinein:

Genaue Bezeichnung der zu kündigenden Mietsache, z.B. Ort und Lage der Wohnung mit Nr. Abschlussdatum des Mietvertrages, Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist(i.d.R. Monate), Kündigung muss bis spätesetens zum 3. eines Monats beim Vermieter eingegangen sein, dann wird die Kündigung zum Monatsletzen in drei Monaten wirksam.
Nicht vergessen die Kündigung mit Datum und der Unterschrift derjenigen, die den MV mit Vermieter geschlossen haben.

Das ganze mit Einwurfeinschreiben zur Post.

mfg
o.c.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.