Oliver Curd
Hallo Calavera,
die Kündigung kannst du selbst verfassen, aber folgendes sollte hinein:
Genaue Bezeichnung der zu kündigenden Mietsache, z.B. Ort und Lage der Wohnung mit Nr. Abschlussdatum des Mietvertrages, Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist(i.d.R. Monate), Kündigung muss bis spätesetens zum 3. eines Monats beim Vermieter eingegangen sein, dann wird die Kündigung zum Monatsletzen in drei Monaten wirksam.
Nicht vergessen die Kündigung mit Datum und der Unterschrift derjenigen, die den MV mit Vermieter geschlossen haben.
Das ganze mit Einwurfeinschreiben zur Post.
mfg
o.c.