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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
(diesen Beitrag habe ich als Gast auch gepostet, aber der kann gelöscht werden!)

meine Partnerin und ich wohnen in einem 2-Familienhaus. Die Vermieterin, bewohnt zusammen mit ihrer Mutter die Wohnung über uns. Gleich dazu gesagt: Sie war mal eine Freundin meiner Freundin. Nun haben wir vor kurzem einen Brief von Ihr bekommen in dem sie ankündigte, das sie es schaffen müsse die Mieteinnahmen hochzudrücken oder sie müsse das Haus verkaufen (und uns kündigen).
Da im Moment aber gleichzeitig auch sowas wie ein Nachbarschaftskrieg mit ein paar Leuten tobt, die gegenüber von uns wohnen, war das natürlich sofort ein Grund das wir kündigen, natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

Tja, von da an wahren wir anscheinend unten durch....

Nun kam vor zwei Tagen ein Brief von einem Anwalt ins Haus geflattert, in dem Miete nachgefordert wurde, und zwar in einer Höhe, die bei bestem Wille nicht hinkommt.
Zudem hat sie ihrem Anwalt erzählt, sie hätte uns schon ein paar mal persönlich aufgefordert diese Rückstände zubegleichen, doch dies ist schlichtweg eine Lüge.Nicht ein Wort kam zu Zeiten der "Freundschaft" über die Lippen der guten Dame.
Es ist zwar schön, das sie auch gleich erklären lies, das sie mit einer Ratenzahlung einverstanden wäre, aber wir sollen auch "als Zeichen des guten Willens" in diesem Falle, einen Fernseher herrausgeben, den wir uns erst anschaffen mussten, weil unser alter den Geist aufgegeben hat.Doch dieser ist ja noch nicht einmal bezahlt, weil er auch auf Raten läuft.
Das mit den Rückständen ist nicht ganz unwahr, aber:Erstens: Die Summe ist komplett falsch und Zweitens:Es gab auch schon ein Gespräch mit der Dame, in dem sie sich damit einverstanden erklärte, das wir die Rückstände der Miete dann zurückzahlen, wenn wir Geld über haben.

Doch: Das Haus steckt voller Mängel, die wir vorher auch schon kannten, sie uns aber versprach sie würde sich darum kümmern...und das auch mehr als einmal.
Wir haben:Wasser im Keller...man könnte auch sagen, im Keller kann man Krokodile halten.Rollläden die überhaupt nicht funktionieren...Keine Türklinken in den Zimmertüren, Schimmel an den Zimmerdecken der sich durch Feuchtigkeit bildet, die was weiss ich woher kommt (Meine Vermutung:Irgendeine Beschädigung am Balko). Im Winter hatten wir auch des öfteren mal keine Heizung und kein Heißwasser, weil schlichtweg vergessen wurde nach dem Ölstand zu schauen oder auch kein Geld zum Öl bestellen vorhanden war.
Ich könnte die Liste wahrscheinlich endlos fortsetzen und das würde den Rahmen sprengen....
Doch unser Problem ist: Wir haben das Geld immer persönlich übergeben und dafür auch keine Quittung erhalten (Man hat halt an die Freundschaft gedacht).Sie wiederum hat aber auch das Geld unserer Vermutung nach nicht auf ein gesondertes Konto gezahlt (Muss die Miete auf ein gesondertes Konto gehen?), zudem scheint Sie die Mieteinnahmen aber auch nicht angemeldet zu haben.
Eine Nebenkostenabrechnung haben wir in den zwei Jahren auch nicht einmal gesehen...
Das wir uns das nicht gefallen lassen wollen, ist ja wohl klar.Meine Frage nun:
Hat das ganze Aussicht auf Erfolg (für uns)?

Meine Vermutung warum das alles: Nach Ankündigung das die Mieteinnahmen erhöht werden müssten und unserer Kündigung, schwimmen der Dame die Felle davon, denn das Haus ist hoch verschuldet.

Kann sei einfach den Fernseher verlangen? Was geschieht wenn sie die überhöhten Schulden auf irgendeine Weise getürkt hat?

Und zum Dritten: Der von unserer Vermieterin beauftragte Anwalt fordert seine Kosten von uns, geht das so?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen und jeder Tip der uns helfen könnte wird mein eine dicken Danke honoriert....


Grüsse

Martty
Stichwörter: vermieters + ähnliches + angaben + falsche

15 Kommentare zu „Falsche Angaben des Vermieters und ähnliches”

capo Experte!

eine dicken Danke honoriert[/quote:4d3c2]
Na dann lohnt sich das ja <!-- s :D --><!-- s :D -->

Warum habt ihr nur gekündigt, möchte man da fragen.
Sie hätte euch nicht kü können...
Aber..zu spät... <!-- s :D --><!-- s :D -->

Die Vermieterin kann fälschen was sie will. Sie muss ihre Mieteinnahmen versteuern, damit kann der Nachweis geführt werden. Sollten die Aussenstände mehr wie 2 Monatsmieten betragen, muss sich die Vermieterin fragen lassen, warum sie euch nicht gekündigt hat, wenn sie schon solche Schulden hat???

Die Miete muss nicht auf ein extra-Konto, nur die Kaution.

Suche dir einen Anwalt. Dann wird auch die Steuerhinterziehung und die ggfls gefälschte Mietzahlungen ans Licht kommen.

cleo

Hallo Lord Noir,
hier einige Tips bzw. Fragen:
zu Mieteinnahmen erhöhen:
1. habt ihr seinerzeit ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen seitens der Vermieterin erhalten und diesem zugestimmt? (wenn nein, gilt die "alte" Miete)
2. es gilt "Kauf bricht nicht Miete", d.h. auch wenn eure Vermieterin das Haus verkauft, kann sie euch (vorher) nicht kündigen bzw. ihr habt sogar ein Vorkaufsrecht, bzw. der neue Eigntümer übernimmt euren Mietvertrag - also diese "Drohung" seitens der Vermieterin zieht nicht
3. Wie hoch sind eure Mietrückstände, mehr als 2 Monatsmieten? - wenn ja, kann sie euch fristlos kündigen
4. Entschuldigung.. aber, Mieten in bar OHNE QUITTIERUNG zu zahlen...das ist ganz schön "blöd". Versucht, eine nachträgliche Quittierung von eurer Vermieterin zu bekommen!
5. So wie ich es verstanden habe, wurde seitens des Vermieter-Anwaltes eine Mahnung geschickt, sind hier die Mietrückstände genau definiert?
6. ... was hat der Fernseher mit der ganzen Sache zu tun? Will die Vermieterin "Vermieterpfandrecht" geltend machen? (wenn ja, geht nicht so einfach)
7. zu Mängel in der Wohnung, ....keine Türklinken etc., .. vielleicht ist es ganz gut, wenn ihr ald auszieht!
Gruß Cleo

capo Experte!

Nachtrag: Der Fernseher kann nicht gepfändet werden. Es kann nur ein kleinerer Fernseher bereitgestellt werden, wenn der größere TV verkauft wird. Aber das macht der Kerl mit dem Kuckuck... <!-- s :D --><!-- s :D -->
eine Vermieterin darf das def. nicht

LordNoir

Hallo cleo,

Zu 1: Der Mieterhöhung haben und hätten wir nicht zugestimmt, denn soweit ich informiert bin, kann die Miete nur erhöht werden wenn Massnahmen stattfinden die die Wohnqualität und der Wert der Wohnung erhöhen. Das war aber in den ganzen 2 Jahren nicht der Fall. Die Wohunung bzw. das Haus, sind immer noch eine Bruchbude...und werden es wohl auch bleiben.
Zu 3: Wenn wir den Betrag der dem Anwalt genannt wurde nachrechnen, müssten wir mit 5 Mieten im Rückstand sein.Das kommt aber auf keinen Fall hin, die Summe die wir uns notiert haben sind allerhöchsten 2 Mieten.Also hat Sie doch schon von sich aus eine viel zu hohe Summe genannt.
Zu 4: Eine Nachträgliche Quittierung können wir mit Sicherheit vergessen. Die werden wir von der Dame bestimmt nicht bekommen, und wenn doch, können wir jetzt schon davon ausgehen, das die Summen nicht stimmen werden.
Zu 5: Der Anwalt hat nur die Gesamtsumme und einen Zeitraum genannt.Also nicht detailiert.

Ach mir fällt da ein, wir hatten zwei Monate mietfrei gewohnt, um die Wohnung zu renovieren. In dem Brief (der NOCH einergermassen freundschaftlich formuliert war), in dem sie die Optionen aufzählte die sie hätte (Miete hochdrücken, trotz verheerender Mängel), um das Haus zu halten, behauptet sie nun die 2 Monate mietfrei wären dazu da gewesen um Mängel zubeheben. Im Mietvertrag steht aber festgehalten, 2 Monate mietfrei wegen Renovierung.
Ach und in dem Brief von der guten Dame mahnt sie den Rückstand auch nicht an und die Mängel am gesamten Haus sind ihr wohlbekannt.

Grüsse Marty

capo Experte!

Der Mieterhöhung haben und hätten wir nicht zugestimmt, denn soweit ich informiert bin, kann die Miete nur erhöht werden wenn Massnahmen stattfinden die die Wohnqualität und der Wert der Wohnung erhöhen[/quote:d52ae]

Das ist so nicht richtig. Das wäre eine Erhöhung wegen Modernisierung und die läuft eigentlich immer durch. Sie ist auch keine Erhöhung im eigentlichen Sinne.
Die normale Mieterhöhung kann alle 15 Monate erfolgen, sofern die Miete über diesen Zeitraum sich nicht verändert hat. Innerhalb von 3 Jahren darf die gesamte Erhöhung nicht mehr wie 20% (Kappungsgrenze) betragen. Hier werden die Erhöhungen wegen Modernisierung nicht berücksichtigt werden bzw können raus gerechnet werden.

LordNoir

@capo:

Hier dein dickes Danke: DAAANNNKKKEEEEE[/b:c03c9]

Dank Deiner Antwort, haben wir wieder ein wenig Mut, das unserer ehemalige Freundin (unsere Vermieterin) auf deutsch gesagt, der Allerwerteste aufgerissen wird (Steuerhinterziehung &amp; gefälschte Mietzahlungen).

Also, mehr als 2 Monatsmieten Rückstand, darauf kommen wir unserer Rechnung nach nicht. Und zudem war sie damit einverstanden, das wir die Rückstände dann zurückzahlen, wenn uns das möglich ist. Und eine Mahnung in dem Sinne haben wir nie bekommen. Sie hat uns auch nie daran erinnert. Somit hat sie dem Anwalt gegenüber mehrere falsche Aussagen getätigt.


Grüsse

Marty

capo Experte!

Na dann wird sie den auch bezahlen dürfen...

passt auf, dass ihr bei der Renovierung nicht zuviel renoviert. Tapete und Farbe und gut is...
Keine Klinken, Rolläden usw <!-- s :D --><!-- s :D -->

LordNoir

Nochmal Hallo capo,

Betreffen diese Gesetze die das Erhöhen der Miete angehen auch Bruchbuden?Scherz!

Was ist, wenn diese Miete nicht dem Zustand der Wohnung, bzw. des ganzen Hauses gerecht wird?


Grüsse.

capo Experte!

Der Vermieter muss das ganze Haus in einem vorgegeben Zustand halten.
funktionell zum wohnen nach techn Standard.
Das ist seine Pflicht.

Die Miete ergibt sich dann aus dem Mietspiegel mit vergleichbaren Wohnungen (mit/ohne Bad, ...) Das ist die ortsübliche Vergleichsmiete.
Das ist das Recht des Vermieters.
- und siehe da: Das ganze macht schon wieder richtig sinn, oder? -

Wenn er seine Pflichten nicht erfüllt, hat der Mieter eine Menge Rechte
(Fristsetzung, usw).
Der widerrum hat die Pflicht zur Meldung von Mängeln und zur Mietzinszahlung.
und so wird das ganze richtig rund, oder?

<!-- s :roll: --><!-- s :roll: --> und normalerweise funzt das auch, wenn beide sich etwas auskennen oder sich in foren informieren <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

LordNoir

@capo

Danke für die ganzen Tips und Ratschläge, Hinweise etc.

Doch eine Frage noch:
ich weiss nicht ob das von mir jetzt total blond ist, aber der Anwalt der Gegenseite will uns zu diesem Zeitpunkt schon seine Kosten aufdrängen (mit dem Hinweis wir wären zur Liquidation verpflichtet!), natürlich mir einer gesetzten Frist.
Ist es nicht so, das derjenige den Anwalt zahlt, der ihn Einschaltet?

LordNoir

Könnte es auch sein das dieses Urteil áus eurem Forum auch auf unseren Fall Auswirkungen zu unserem Vorteil haben ?

Wehrt sich der Vermieter nicht von Anfang an gegen die unpünktliche Mietzahlung und ständig auftretendem Zahlungsverzug, hat er sein Kündigungsrecht wegen stillschweigender Duldung dieser Vertragsverletzung verwirkt. (OLG Karlsruhe, Az. 17 U 97/92, aus: Tsp 16.08.03, S. I 1)[/quote:b5f00]

alex29 Experte!

Hallo Lord Noir,

zu dem versuchten Aufdrücken der Kosten des Anwalts der VM kann ich dir was sagen:
Der gegenerische Anwalt kann euch seine Kosten nur aufdrücken, wenn zuvor von der VM ein schriftlicher Nachweis bei euch eingegangen ist, in dem die Sachlage geschildert ist (in eurem Fall: Rückstand der Miete) mit der Aufforderung BIS ZU EINER BESTIMMTEN FRIST (meist 2-4 Wochen) diese Rückstände zu begleichen. Ist ein solches Schreiben der VM bei euch nicht eingegangen oder eingegangen ohne Fristsetzung kann der Anwalt der Gegenseite die Kosten seiner Arbeit nicht von euch verlangen.
Habe das selbst genau in der Art erlebt. So sieht das aus!

Nehme an, dass ihr das alles nochmal ohne Anwalt versucht zu lösen; mit einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass es aber auch schief gehen kann. Wenn alles zuviel wird, bleibt aber nur noch der Weg zu einem Anwalt.

Versuchs doch mal mit einem internen Vergleich: Ihr einigt euch mit der VM auf einen realistischen Bertag zur Zahlung der Mietrückstände, dann Streichen bei Auszug (wie capo auch schon gesagt, nicht zuviel machen) und gut sollte es sein, denn dann so flott als möglich raus da. Vor allem soll die VM ihren Anwalt zurückpfeifen.

ALLES Gute,
alex29

LordNoir

Hallo alex,

Leider leigst Du mit der Annahme ein wenig falsch, das wir das ganze ohne Anwalt regeln wollen, denn so wie unsere VM sich verhalten hat und der Meinung ist mit Falschangaben zu Geld kommen zu müssen, können und wollen wir uns nicht gefallen lassen.

Ebenso wollen wir auch keinen internen Vergleich, denn damit würden wir unterm Strich nur ein Verlustgeschäft machen. Der Termin mit unserem Anwalt steht schon und wir werden auch jede rechtliche Möglichkeit nutzen die uns gegeben ist und im Rahmen des möglichen steht.

Mein Resümee für die ganze Angelegenheit ist im Moment: Nie bei einer Freundin einziehen, denn anscheinend zeigt sich das wahre Gesicht erst, wenn jemandem droht, alles zu verlieren und ich bin mir ziemlich sicher: Wenn wir ohne murren akzeptiert hätten, das sie mehr Miete für eine Wohnung haben für eine Wohnung, die mehr Mängel als Vorzüge hat, hättem wir uns hinterher mehr als geärgert.

Zudem: Wenn jemand der Meinung ist, man kann ja mal versuchen jemanden über den Tisch zu ziehen, muss dem jenigen auch gezeigt werden, das er es nicht mit naiven Leuten zutun hat.


Grüsse

Marty

alex29 Experte!

Hallo Marty,

ist ja auch in Ordnung das so zu machen. War ja nur ne Idee, und ich wußt ja nicht genau, aus dem was du geschrieben hast, wo der Hase hinläuft.
Zumindest hast du die Info, dass der gegnerische Anwalt dir nur seine Kosten aufdrücken kann, wenn die VM dir vorher schon nen Brief mit ner Frist geschrieben hat und du darauf nicht reagiert hast. Das war ja scheints nicht der Fall und der gegnerische Anwalt versuchts wohl einfach mal. Eigentlich frech!

Alles Gute,
alex29
P.S.: Wie´s weitergeht würd mich (und andere sicher auch) interessieren...

LordNoir

Hallo zusammen,

nun wo ich hier den Fall geschildert habe, und auch viele Tips und Ratschläge gemacht habe, möchte ich mich auf jeden Fall nochmal bei allen bedanken, die uns ihr Wissen vermittelt haben.

Leute, heute waren wir beim Anwalt und es wurde ein netter Brief aufgestzt. Wie es sich jetzt weiterentwickelt werden wir sehen. Nur soviel: Nun geht es darum, das die Vermietrin ihre Forderungen DETAILIERT darlegt. Uns bleibt jetzt nur noch eins: Abwarten, auch wenn das mit einer Menge Nervosität und Unruhe verbunden ist....

Grüsse von mir.....

P.S.: Wenn Ihr möchtet berichte ich gerne weiter, was nun in dieser "Seifenoper" weiter vorsichgeht, dann kann es heissen "was bisher geschah.....und so geht es weiter" <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

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