Susanne
Ist die Kündigung fristlos und hilfsweise fristgerecht ergangen?
Falls nur fristlos, so kann durch Zahlung aller Aussenstände die fristlose Kündigung aufgehoben sein.
Alle Mieter nach MV haften für alle Kosten gesamtschuldnerisch. Kann also Dein Mitmieter nicht zahlen, kann der VM die volle Summe von Dir verlangen. Wenn Mieter 2 nun nicht auszieht kann das aber teuer werden.
Fressbaeckchen
Hallo!
Erst einmal - Susanne hat Recht, daß das so einfach mit der "fristlosen" nicht ist. Aber auch damit, daß der VM sich selbst dann nach seiner Wahl nur an dich halten kann, wenn du die Miete schon in voller Höhe an die Mitbewohnerin bezahlt hättest (und diese nicht weitergeleitet wurde).
ABER: Je nach dem Vertragsverhältnis, daß ihre beiden Mieter untereinander habt (sprich: was habt ihr hinsichtlich Mietzahlung vereinbart) hat sich die Mitbewohnerin wohl wahlweise der Unterschlagung bzw. der Untreue schuldig gemacht. Wenn ich annehme, daß die Mietzahlungen von ihr erst weitergeleitet wurden, nachdem du ihr auf die Schliche gekommen bist, war die Tat auch schon vollendet.
Deswegen gehe ich davon aus, daß du ihr ggü. (auch) einen Schadenersatzanspruch hast für ALLE Folgen ihrer Tat, das heißt selbst für die Kosten deines Umzugs (daß sie die "fristlose" nachträglich evtl. rechtlich unmöglich gemacht hat, sollte hier keine Rolle spielen).
Sollte nun für die Zukunft eine Forderung des VM an dich herangetragen werden im Sinne der gesamtschuldnerischen Haftung, so hast du auch einen entsprechenden Anspruch gegen sie.
JEDOCH: Der VM hat fristlos gekündigt UND du hast dur konkludentes Handeln der Kündigung zugestimmt (durch Anmietung einer neuen Wohnung und Auszug). Ich halte es nun für zumindest unzumutbar, daß dir ab diesem Zeitpunkt das Handeln der Mitbewohnerin - also auch ihr Verbleiben in der Wohnung - zugerechnet werden kann.
Vielleicht ein Fall, für den unser guter RA hier im Forum ein passendes BGH-Urteil findet <!-- s --><!-- s -->
Ralf
trockeneis
@Susanne
Die fristlose Kündigung ist in soweit gültig, als dass es schon das zweite Mal innerhalb von 2 Jahren war, in der die Miete 2 Monate lang nicht bezahlt wurde.
Daher hab ich auf diesem Weg leider keine Chance mehr. <!-- s --><!-- s -->
@Fressbaeckchen
Ich hatt eeigentlich eh schon vor auszuziehen. Da der Umzug nur ein paar Strassen weiter ist und er mich nicht wirklich viel kostet, sind mir diese Kosten noch relativ egal.
Was mir allerdings Angst macht ist, wenn ich jetzt ausziehe, aber sie wohnen bleibt...kann er gegen mich eine Räumungsklage einleiten bzw. muss ich zahlen wenn sie angeklagt wird?
Betrifft mich dann diese Klage noch, auch wenn ich schon längst ausgezogen bin?
So derb verkorkst kann doch noch nichtmal das deutsche Recht sein, oder?
Greetz, trockeneis.
THX für alle Antworten <!-- s --><!-- s -->
Fressbaeckchen
Zu deinen letzten Fragen: Eindeutig NEIN finde ich ... na ja - als "Strafrechtler" (der auch meint, die Anzeige gegen die Mitbewohnerin sollte gestellt werden!) habe ich aber eher mit dem im Vergleich zum Zivilrecht einen Hauch weniger verkorksten Recht zu tun *gg*.
Ralf
trockeneis
Danke für die Einschätzung!!
Aber gibt es dazu vielleicht ein Urteil oder jemanden der mir genau sagen kann, wie in dieser Situation die Rechtssprechung ist?
Fristlose Kündigung, fristgerechter Auszug eines Mieters, der andere bleibt in der Wohnung.
Betrifft mich die kommende Räumungsklage dann auch?
Es sind noch 5 Tage und ich geh echt auf dem Zahnfleisch!
Hab zwar ne Rechtsschutz, aber Mietrecht halt nicht...wie immer eben.
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Greetz, trockeneis