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TaschaK hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
Ich habe folgendes Problem:
Wir sind vor 2 Monaten in München in eine Wohnung gezogen. Bei der Besichtigung wollten wir von der Maklerin wissen, ob Tiere erlaubt seien, da wir gerne Katzen hätten. Darauf meinte sie, dass Katzen erlaubt seien, Hunde aber nicht. So weit so gut.
Nun wohnen wir seit 2 Monaten in der Wohnung und wollten gerne Katzen haben. In unserem Mietvertrag wird das Thema nicht erwähnt. In der Hausordnung steht, dass Kleintiere erlaubt seien, Hunde und Katzen nur nach Rücksprache mit der Hausverwaltung. Nun haben wir dort angerufen und prompt eine Absage erhalten. Tiere seien in dem Haus unerwünscht und man will schon gleich gar nicht, dass Tiere auf dem Balkon "Streunern". Zudem meinten sie, dass wir erst den Vermieter fragen müssten. Eine andere Mietpartei in unserem Haus besitzt eine Katze, allerdings von einem anderen Vermieter.
Als wir bei dem Vermieter angerufen haben war dieser auch alles andere als begeistert. Nach einem langen Gespräch wollte er sich zumindest einmal Gedanken über die Katzenhaltung machen.
Nun meine Frage: Welche Möglichkeiten haben wir doch noch zu unseren Katzen zu kommen? Was können wir machen, da uns die Maklerin in dieses Fall belogen hat? Wahrscheinlich wären wir gar nicht in die Wohnung eingezogen, hätten wir gewusst, dass keine Katzen erlaubt sind. Darf der Vermieter die Katzen einfach ablehnen ohne einen triftigen Grund dafür zu haben? Es wären reine Wohnungskatzen, von denen die Nachbarn nicht gestört werden würden.

Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen! Vielen Dank im Voraus!
Natascha K.

3 Kommentare zu „Falsche Angaben von Maklerin”

Leipziger82 29.04.2014 17:26

Die Katzenhaltung ist ein kleiner Grenzfall. Nicht wenige Gerichte sehen diese Tieren als Kleintiere an, die keine Genehmigung des Vermieters erforderlich machen. Es gibt aber auch Urteile, wonach ein Verbot der Katzenhaltung durchaus ausgesprochen werden kann. Das ist im Zweifel eine Einzelfallentscheidung. Die Tendenz geht aber dahin, dass ein Verbot durchaus wirksam ist.

Sprich nochmals mit der Vermieterin und weise auf das Gespräch mit der Maklerin hin. Gibt's Zeugen für die Aussage der Maklerin?

Einen Grund hat die Hausverwaltung indirekt benannt, nämlich eine mögliche Störung der Nachbarn.

Aralis aktiver Benutzer 13.05.2014 17:22

Sie sind der Maklerin aufgesessen. Sie will etwas vermieten und damit natürlich Geld verdienen. Das da viel versprochen und auch gelogen wird, liegt in der Natur der Sache.
Sie hat nur die Vermittlung der Wohnung vorzunehmen und sonst nichts.
Da bleibt ihnen nur eine (aussichtslose) Beschwerde bei der Maklerin sowie ein Bittgang zum Vermieter.
Die Haltung einklagen ist eine Sache ungewissen Ausganges.
Mal so, mal so.

feuersonne aktiver Benutzer 14.05.2014 21:22

Katzen zählen zu Kleintieren, deren haltung darf meines wissens nicht ohne weiteres untersagt werden

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