Leipziger82 29.04.2014 17:26
Die Katzenhaltung ist ein kleiner Grenzfall. Nicht wenige Gerichte sehen diese Tieren als Kleintiere an, die keine Genehmigung des Vermieters erforderlich machen. Es gibt aber auch Urteile, wonach ein Verbot der Katzenhaltung durchaus ausgesprochen werden kann. Das ist im Zweifel eine Einzelfallentscheidung. Die Tendenz geht aber dahin, dass ein Verbot durchaus wirksam ist.
Sprich nochmals mit der Vermieterin und weise auf das Gespräch mit der Maklerin hin. Gibt's Zeugen für die Aussage der Maklerin?
Einen Grund hat die Hausverwaltung indirekt benannt, nämlich eine mögliche Störung der Nachbarn.
Aralis 13.05.2014 17:22
Sie sind der Maklerin aufgesessen. Sie will etwas vermieten und damit natürlich Geld verdienen. Das da viel versprochen und auch gelogen wird, liegt in der Natur der Sache.
Sie hat nur die Vermittlung der Wohnung vorzunehmen und sonst nichts.
Da bleibt ihnen nur eine (aussichtslose) Beschwerde bei der Maklerin sowie ein Bittgang zum Vermieter.
Die Haltung einklagen ist eine Sache ungewissen Ausganges.
Mal so, mal so.
feuersonne 14.05.2014 21:22
Katzen zählen zu Kleintieren, deren haltung darf meines wissens nicht ohne weiteres untersagt werden