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Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste zulässig
Die Nutzung des Sondereigentums kann in der Regel nicht durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer eingeschränkt werden. Soweit die Teilungserklärung keine entsprechende Einschränkung enthält, kann einem Wohnungseigentümer daher nicht untersagt werden, seine Wohnung an ständig wechselnde Feriengäste zu vermieten.
Beschluss des OLG Celle vom 04.11.2004
4 W 176/04
NJW-Spezial 2005, 53