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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo, ich hoffe emand weiß rat auf meine frage...

bin vor kurzem umgezogen, aufgrund von mietmängeln und weil die hausverwaltung sich nicht um die belage der mieter gekümmert hat.
kurz vor auszug war dann ein termin für die ablesung der heizkörper angesetzt, ich habe also brav auf den techniker gewartet, 2,5 stunden, dieser ist nicht gekommen, auch nicht nachdem ich die wohnung schon verlassen hatte ( an mir lags also nicht)
als ich von der hausveraltung nun gerne die kaution zurückerhalten hätte, wurde unter anderem ein betrag von 42,67 euro für die ablesung einbehalten und von meiner mietkaution einbehalten.

meine frage: ist das üblich, bzw. berechtigt, die kosten für diese ablesung vom mieter tragen zu lassen?

zweite frage: ist so eine ablesung (die ja offensichtlich dann später ohne meine anwesenheit durchgeführt wurde) ohne anwesenheit und unterschrift des mieters zulässig, ich meine könnten die ja sonstwas erzählen was ich verbraucht hätte?!

wäre euch sehr dankbar für information hierzu.

gruß, jonas

2 Kommentare zu „Heizkörperablesung vom vermieter in rechnung gestellt”

dunkelroot

Ja

Der_Mario Experte!

Zwei Ablesetermine im Abstand von 14 Tagen sind angemessen und kostenlos(!)[/i:04130] für den Mieter. Erst, wenn er den zweiten Termin nach rechtzeitiger Ankündigung schuldhaft verpasst und ein dritter Termin notwendig wird, können die Kosten hierfür vom Mieter verlangt werden. Das gilt auch, wenn die Wärmemessdienstfirma die Kosten für die Zweitablesung vom Vermieter verlangt. (LG München I, Az. 12 O 7987/00)

Aber so wie Du es schreibst, hat die Ablesefirma den Termin "platzen" lassen. Ist also nicht Dein Verschulden. Meiner Meinung nach musst Du das dann nicht zahlen!

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