dunkelroot
Ja
Der_Mario
Zwei Ablesetermine im Abstand von 14 Tagen sind angemessen und kostenlos(!)[/i:04130] für den Mieter. Erst, wenn er den zweiten Termin nach rechtzeitiger Ankündigung schuldhaft verpasst und ein dritter Termin notwendig wird, können die Kosten hierfür vom Mieter verlangt werden. Das gilt auch, wenn die Wärmemessdienstfirma die Kosten für die Zweitablesung vom Vermieter verlangt. (LG München I, Az. 12 O 7987/00)
Aber so wie Du es schreibst, hat die Ablesefirma den Termin "platzen" lassen. Ist also nicht Dein Verschulden. Meiner Meinung nach musst Du das dann nicht zahlen!