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Farbunbeständige Betonsteine
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln stellt es einen Werkmangel dar, wenn ein Betonpflaster mit dem vertraglich vereinbarten Farbton „Anthrazit“ infolge einer Einfärbung mit einem nicht licht- und wetterfesten Pigment schon in den ersten zwei Jahren nach der Verlegung hellgrau wird. Der Bauherr kann in diesem Fall Nachbesserung oder Schadensersatz verlangen.
Urteil des OLG Köln vom 23.10.2001
3 U 21/01
MDR 2002, 451
BauR 2002, 361