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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Morgen

Ein Nachbar im Haus hat diese Frage bereits in einem anderen Forum gestellt, nur dort hat man es für einen Fake gahalten. Es ist wirklich kein Fake :!

Folgendes:
Unser Vermieter der in einer Nachbarstadt wohnt ist vor längerer Zeit auf die Idee gekommen in der Waschküche eine Toilette zu installieren. Sie diente damals den Zweck das er diese bei umfangreichen Renovierunsarbeiten an einer leerstehenden Wohnung benutzt.
Diese Kloschüssel steht frei im Raum sind also keine Wände oder der gleichen drum herum.
Die gesamte Konstuktion macht keinen besonders vertrauenserweckenden Eindruck.
Nun muss unser Vermieter oder einer seiner gefolgsleute dieses Dingen beim letzten Besuch benutzt haben, mit anderen Worten dieses Dingen stinkt erbärmlich.
Jetzt könnte man theoretisch sagen, Schüssel Wasser drauf, abziehen, fertig. Aber wie bereits geschrieben laufen wir das eher die Gefahr das uns die Brühe über den Boden fliesst.
Chlorbleiche oder dergleichenbringt uns auch nicht weiter wegen der Räumlichen Begebenheiten, wegen der Dämpfe(allergie).
Wenn man in Moment den Hausflur betritt stinkt dieser schlimmer als ein Bahnhofsklo. Der gestank zieht bis in die darüber liegende Wohnung.
Mehrere Anschreiben an den Vermieter sich um dieses Problem zu kümmern, zumal es sich hier um die Waschküche handelt blieben unbeantwortet.
Gibt es die Möglichkeit dem Vermieter innerhalb einer gewissen (so kurz wie möglich) eine Frist zu setzen bis wann dieses sehr ekelige Problem beseitigt werden muss und ihm ggf. mit Mietkürzung zu drohen.
Wir wissen ehrlich mittlerweile nicht mehr anders als uns vielleicht so vor diesen Extravaganzen zu wehren.
Wir wären wirklich dankbar für ernste Antworten weil dieses wie gesagt kein Fake ist.
Stichwörter: klo + stinkendes

3 Kommentare zu „Stinkendes Klo”

Rano Experte!

Gibt es die Möglichkeit dem Vermieter innerhalb einer gewissen (so kurz wie möglich) eine Frist zu setzen bis wann dieses sehr ekelige Problem beseitigt werden muss und ihm ggf. mit Mietkürzung zu drohen. [/quote:ba38d]

Sehr unappetitlich, was Du da beschreibst! <!-- s :) --><!-- s :) -->

Die Antwort(en) auf Deine Fragen richtet sich nach dem Inhalt Deines Mietvertrags. Wenn aus diesem hervorgeht, daß zur Mietsache auch ein Recht auf (anteilige) Nutzung der Waschküche besteht, dann könnte man so argumentieren, dass dieser Raum durch das Klo darin nicht mehr benutzbar ist und ihr könntet die Miete um EUREN Anteil an dem Raum kürzen. Da dies aber nicht wirklich zu beziffern ist (Schliesslich läßt sich das eigentlich nur schlüssig auf einen Teil der Wohnfläche berechnen), würde ich eher den Weg einer Fristsetzung mit der Ankündigung einer alternativen Selbstvornahme vorschlagen. Aber auch dafür müßtet ihr ein mietvertragliches Recht auf die Nutzung haben!
Nach Fristablauf dürftet ihr dann die Toilette fachgerecht entfernen lassen. Aber nicht damit das Klo weg ist, sondern damit der Raum wieder nutzbar ist!

In der Regel handelt es sich um Beeinträchtigungen von Wohnraum. Daher habe ich hier nur Parallelen gezogen. Ob ein Richter das genauso sehen würde, vermag ich nicht zu sagen! <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Gruß
Ralph

Nun bin ich Baff

Danke für die Antwort, das ist doch zumindest ein Anhaltspunkt.

fin Experte!

Wenn schon der Hausflur stinkt, dann wird die Sache für die Bewohner zu einer Wohnbeeinträchtigung. Das wird dann auch ein Richter so sehen, wenn genügend Zeugen das bestätigen können.
Auch diese Beeinträchtigung unbedingt dem Vermieter schriftlich melden.

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