Rano
Gibt es die Möglichkeit dem Vermieter innerhalb einer gewissen (so kurz wie möglich) eine Frist zu setzen bis wann dieses sehr ekelige Problem beseitigt werden muss und ihm ggf. mit Mietkürzung zu drohen. [/quote:ba38d]
Sehr unappetitlich, was Du da beschreibst! <!-- s --><!-- s -->
Die Antwort(en) auf Deine Fragen richtet sich nach dem Inhalt Deines Mietvertrags. Wenn aus diesem hervorgeht, daß zur Mietsache auch ein Recht auf (anteilige) Nutzung der Waschküche besteht, dann könnte man so argumentieren, dass dieser Raum durch das Klo darin nicht mehr benutzbar ist und ihr könntet die Miete um EUREN Anteil an dem Raum kürzen. Da dies aber nicht wirklich zu beziffern ist (Schliesslich läßt sich das eigentlich nur schlüssig auf einen Teil der Wohnfläche berechnen), würde ich eher den Weg einer Fristsetzung mit der Ankündigung einer alternativen Selbstvornahme vorschlagen. Aber auch dafür müßtet ihr ein mietvertragliches Recht auf die Nutzung haben!
Nach Fristablauf dürftet ihr dann die Toilette fachgerecht entfernen lassen. Aber nicht damit das Klo weg ist, sondern damit der Raum wieder nutzbar ist!
In der Regel handelt es sich um Beeinträchtigungen von Wohnraum. Daher habe ich hier nur Parallelen gezogen. Ob ein Richter das genauso sehen würde, vermag ich nicht zu sagen! <!-- s --><!-- s -->
Gruß
Ralph
Nun bin ich Baff
Danke für die Antwort, das ist doch zumindest ein Anhaltspunkt.
fin
Wenn schon der Hausflur stinkt, dann wird die Sache für die Bewohner zu einer Wohnbeeinträchtigung. Das wird dann auch ein Richter so sehen, wenn genügend Zeugen das bestätigen können.
Auch diese Beeinträchtigung unbedingt dem Vermieter schriftlich melden.