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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo nun hier ist einmal meine längere Geschichte[/b:82fe2].

Ich habe mit meiner heutigen Ex Freundin im August eine neue Wohnung gemietet. Diese Wohnung habe ich vorher erst mal 6 Wochen komplett renoviert, mit neuen Fliesen in Bad und Küche, überall Laminat, komplett neu tapeziert (Wände und Decken) etc. Die Wohnung ist ein echtes Schmuckstück geworden.
Durch die Renovierungsarbeiten die ich fast alleine vorgenommen habe mussten meine damalige Freundin und ich für die Zeit der Renovierung und den ersten Monat in der Wohnung keine Miete zahlen.
Am 17. Januar haben wir beide uns getrennt, da es einfach nicht mehr mit uns geklappt hat, ich bin dann kurzfristig übergangsweise ausgezogen.

Nun kommt meine Rosenkrieg Geschichte.

Meine Freundin hat noch am gleichen Abend, als ich ausgezogen bin, unsere Wohnung online zur Weitervermietung angeboten, worauf sich auch prompt Interessenten meldeten. Als ich davon hörte dachte ich nur, die spinnt jawohl. Danach hat sie sich entschieden, dass sie die Wohnung doch für sich behalten möchte. Ich habe Ihr angeboten, dass sie die Wohnung haben kann, wenn sie möchte, ich sie aber sonst auch nehmen würde, was ich auch unserem damaligen Vermieter unterbreitet habe.Desweiteren hätte ich Ihr sogar ein Abschlag von 500 Euro gezahlt, für den Teil der Renovierungskosten den sie bezahlt hat (nur das Laminat und das war sehr günstig) und für Ihre super alte Küche die nichts mehr Wert ist.
Doch sie wollte die Wohnung haben, darauf hin habe ich schriftlich den Mietvertrag unter Einbehaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt, da die beiden dann ja einen neuen aufsetzen müssen und ich aus dem Mietvertrag raus bin.

Kommt die Übereinkunft von beiden Mietparteien und Vermieter eigentlich nicht schon einer Mietvertragaufhebung gleich, wenn eine Person unter der Annahme, das die zweite Partei die Wohnung weiter nehmen möchte auszieht,der Vermieter dem zustimmt und die ausziehende Partei die Wohnung ansonsten selbst genommen hätte???

Für die komplette Arbeit und die Kosten der Renovierung der Wohnung wollte ich von Ihr nichts haben, nur einen Cut von dieser Frau und allem was damit verbunden war.

Jetzt der Clou, Ende Januar meinte sie zu mir ich müsste ja noch für die nächsten 3 Monate mein Teil der Miete weiterbezahlen, da wir ja zusammen im Mietvertrag stehen. Zuvor haben wir die Miete so bezahlt, das wir mit Strom- und Nebenkosten 50 / 50 dabei rauskommen.

Nett wie ich bis dahin immer noch war, habe ich gesagt okay, ich bezahl für den Februar die Hälfte weiter, da es wohl vom Geld her bei Ihr nicht so prickelnd in dem Monat aussah, dachte ich zumindest.
Heute habe ich von meinem ehem. Vermieter einen Anruf bekommen, das meine Ex auch für diesen Monat nur die Hälfte bezahlt hat und ich den Rest noch bezahlen müsste.

Meine Frage, muss ich wirklich noch 50 % der Kaltmiete für Februar, März und April bezahlen, wenn wir doch ausgemacht haben das sie die Wohnung, die ich gerne genommen hätte behält und es sogar Interessenten als Nachmieter für die Wohnung gab, die diese Wohnung ab dem Februar sofort genommen hätten?

Wäre sehr froh, wenn mir jemand der etwas ähnliches erlebt hat oder jemand der ein Urteil in dieser Richtung kennt weiterhelfen könnte.

Vielen Dank, Gruß Sven!
Stichwörter: soll + wohnung + wollte + ex + zahlen

0 Kommentare zu „Ex Freundin, wollte die Wohnung und ich soll 3 M. zahlen?”

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