smile30625 21.08.2009 09:30
Hallo,
die Betriebskostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungzeitraums (meist Kalenderjahr) vorliegen. Für den halben Dezember 2007 kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr fordern, da die Frist bereits abgelaufen ist. Für das Jahr 2008 läuft die Abrechnungsfrist am 31.12.09 ab.
Viele Grüße
smile