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winkel0512 hat diese Frage gestellt
Hiermit wende ich mich ans Forum, da ich zur Zeit nicht weiter weiß. Ich bin am 15.06.08 aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen. Trotzdem habe ich damals die Miete komplett bis zum 31.08.08 inklusive der Nebenkosten für Heizung und Wasser bezhalt. Bis jetzt warte ich immer noch auf meine Betriebskostenabrechnung für die Zeit vom 15.12.07 bis zum 31.08.08. Welche Möglichkeiten habe ich weiter vorzugehen. Auf meine Briefe hat mein damaliger Vermieter immer noch nicht reagiert. Es ist fast ein Jahr seit meinem Auszug vergangen. Vielen Dank

1 Kommentar zu „Fehlende Betriebskostenabrechnng”

smile30625 Experte! 21.08.2009 09:30

Hallo,
die Betriebskostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungzeitraums (meist Kalenderjahr) vorliegen. Für den halben Dezember 2007 kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr fordern, da die Frist bereits abgelaufen ist. Für das Jahr 2008 läuft die Abrechnungsfrist am 31.12.09 ab.

Viele Grüße
smile

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