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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
So ist das leider, der Vermieter hat recht. Haben beide den MV unterschrieben braucht man auch beide Unterschriften für die Kündigung.

Will die EX die Unterschrift nicht leisten kann sie nur auf Zustimmung zur Kündigung verklagt werden. Vielleicht ist sie nach dem ersten Schreiben vom Anwalt einsichtig.
Stichwörter: mietvertrag + unterschreibt + ex + kündigung

0 Kommentare zu „Kündigung Mietvertrag - Ex unterschreibt nicht”

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