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Christon hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin als Untermieter in einer 3er Wohngemeinschaft und will raus. Ich habe zu Beginn des Monats Mai gekündigt. Im Mietvertrag steht drei Monate Kündigungsfrist. Als Mietgegenstand wurde mir fünf Zimmer der Wohnung untervermietet, die aber von meinem Vermieter und einem weiteren Mitbewohner bewohnt werden und deshalb auch mit Möbeln ausgestattet sind die mir nicht gehören. Also im Mietvertrag steht fünf Zimmer, aber bewohnen tu ich nur eines. Als Unervermieter der in quasi gemeinschaftlich genutzten Räumen wohnt, kann ich doch nach zwei Wochen ab 15. ausziehen, oder?
Der Vermieter verharrt auf drei Monaten.
Was greift hier?

3 Kommentare zu „Untermieter Kündigungsfrist”

forsetis Experte! 30.05.2012 19:50

Sie sollten noch einmal überprüfen, was Sie geschrieben haben. Sie können als Untermieter nicht alle Zimmer angemietet haben und nur eins tatsächlich bewohnen. Entweder stimmt Ihr Vertrag vorne und hinten nicht, oder Sie interpretieren ihn falsch.

Sind Sie vielleicht der Hauptmieter?

Christon 30.05.2012 20:12

Als Mietsache sind 5 zimmer eingetragen. Es ist definitiv ein Untermietvertrag.

Christon 30.05.2012 20:17

Im Mietvertrag steht nut, das ich als Untermieter 3 Monate Kündigungsfrist hab. Aber da hier Wohnraum gemeinschaftlich genutzt wird greift §549 Abs. 2 und damit sind 2 Wochen festgelgt. Steht soweit in §573c und in dem selbigen unter Abs.4: "Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam. "
Meine Frage werden jetzt diese 3 Monate aufgehoben?

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