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Ich vermiete eine Wohnung in einem Dreifamilienhaus zu einem Kaltmietbetrag. Die Gesamtwasserabrechnung geht einem der Eigentuemer zu, der sie dann auf die einzelnen Wohnungen aufteilt. Meine Mieter haben aufgrund eines Disputes einen noch offenen Betrag, den der Eigentuemer nun von mir eintreiben moechte. Muss ich den Betrag bezahlen?