Berthelstal 10.07.2011 10:46
Das Streichen der Fensterrahmen innen ist Ihre Sache einschließlich der Gestellung des Materials.
Für den Außenanstrich ist der Vernieter verantwortlich. Geht Ihnen nichts an.
Ich würde es dennoch tun. Wenn der Vermieter bereit ist die Farbe auch für Ihren Innenanstrich zu stellen und Sie im Gegenzug die Außenseite mit streichen, wäre Ihnen beiden geholfen.
LokalHOrst 10.07.2011 10:54
Es handelt sich hierbei übrigens um Holz - Fensterrahmen!
Gotthilf 10.07.2011 11:44
Sie sind allerdings nur für den Innenanstrich zuständig, wenn die Schönheitsreparaturen im Mietvertrag auf Sie umgelegt wurden. Diese Umlegung muss ordnungsgemäß formuliert sein und darf keine starren Fristen enthalten, weil die Vereinbarung dann unwirksam ist.
Fehlt eine wirksame Vereinbarung, dann ist der Vermieter zuständig