Gast
die genehmigung zur untervermietung würde ich auf jeden fall einholen, schon falls es mal aus irgendeinem grunde ärger geben sollte..
der ober-vermieter ist für niemanden ansprechpartner deines untermieters, sonder du als hauptmieter bist unter-vermieter.
daher würde ich die mieteinnahme -auch zu selbstkosten- auch auf jeden fall beim finanzamt angeben. dagegen steht zwar dann die anteilige ausgabe für miete und nebenkosten und das macht vermutlich dann 0 auf 0 aus, aber das finanzamt entscheidet, nicht der (unter-)vermietende. der hat nur zu melden.
gruß
manfred schönfeldt, hausverwaltung