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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

leider war die Suche im Archiv erfolglos, deshalb meine Frage:

Wenn ich einem Bekannten einen Raum untervermiete und das zum Selbstkostenpreis tue, muss ich dann für die Einnahmen Steuern zahlen?

Meinem Vermieter ist alles ziemlich egal und er möchte so wenig wie möglich "belästigt" werden, deshalb frage ich mich, ob es notwendig ist, seine Erlaubnis für die Untervermietung einzuholen.
Wenn die Mietkosten vom Mieter als Geschäftsausgaben angerechnet werden, meldet sich dann das Finanzamt bei meinem Vermieter oder würde er sonst irgendwie erfahren, dass ich untervermietet habe?

Ich will nicht den Vermieter "hintergehen" aber es ist ihm wirklich egal bzw. er wäre genervt. Ich will aber auch nicht, dass er es hintenrum erfährt.

Grüsse,
thberger
Stichwörter: steuern + untervermietung + zahlen

1 Kommentar zu „Muss ich bei Untervermietung Steuern zahlen?”

Gast Experte!

die genehmigung zur untervermietung würde ich auf jeden fall einholen, schon falls es mal aus irgendeinem grunde ärger geben sollte..

der ober-vermieter ist für niemanden ansprechpartner deines untermieters, sonder du als hauptmieter bist unter-vermieter.

daher würde ich die mieteinnahme -auch zu selbstkosten- auch auf jeden fall beim finanzamt angeben. dagegen steht zwar dann die anteilige ausgabe für miete und nebenkosten und das macht vermutlich dann 0 auf 0 aus, aber das finanzamt entscheidet, nicht der (unter-)vermietende. der hat nur zu melden.

gruß
manfred schönfeldt, hausverwaltung

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