Gast
scheinbar hat der Vermieter gerade einen finanziellen Engpass, die feine Art ist das jedenfalls nicht.
Ich würde den Spieß umdrehen und erstmal zu einigen Punkten der Abrechnung nachfragen...
... dann würde ich mir Kopien der Belege zeigen lassen ...
... dann würde ich die sicherlich enthaltenen Fehler anmeckern und um eine korrigierte Abrechnung bieten.
... wenn dann das Geld vom Lohnsteuerjahresausgleich kommt würde ich eventuell den Betrag überweisen, außer wenn gerade die Urlaubszeit ansteht, dann würde ich noch bis zum Weihnachtsgeld warten <!-- s --><!-- s -->
Ne, im Ernst: 4 - 6 Wochen sollte der Olle einem schon Zeit lassen, die Abrechnung in Ruhe prüfen zu können bzw. prüfen lassen zu können
Gast
Danke für deine Antwort.
Aber gesetzlich einzuhaltende Mahnfristen gibt es nicht?
Frage nur da ich annehmen muß das der Vermieter bald die 2.Mahnung schickt.