Berthelstal 29.11.2010 13:28
Ein "über den Tisch ziehen" kann ich hier nicht erkennen.
Da wird sich zeigen, wie Ihr Beitrag zur Schimmelvermeidung ausfällt.
Das Gerät mißt eigentlich nur die Raumfeuchte in Verbindung mit der Temperatur.
Peter88 29.11.2010 13:47
Momentaner Stand ist so: Die Temperatur im Raum ist dauerhaft (außer beim Lüften logischerweise) mindestens bei 20 Grad, und die Luftfeuchte nach dem Lüften (ca. 10 min, alle Türen und Fenster in der Wohnung geöffnet) bei 64%.. Ich versuche jedes mal, wenn sie über 70% geht zu lüften. Das ist relativ oft, da es eine Wohnküche ist. Wenn das Gerät dies nachweißt, sind wir im Recht oder kann der Vermieter uns einen Strick drehen?
Berthelstal 29.11.2010 15:28
Das mit dem Strick kann ich nicht beantworten.
Meine Stand:
In meiner Wohnstube, welche immer 20° Grad hat, sind max. 55 % Luftfeuchte.
Unmittelbar nach dem Lüften sinkt diese bis auf 40 ab. Aber es ist ein Wohnzimmer. Eine Wohnküche kann durchaus etwas höhere Luftfeuchtigkeit haben. 70% erscheint mir allerdings etwas viel.
Versuchen Sie folgendes : Nehmen Sie einen Energieberater in Haus. Bei den Kommunen gibt es ihn meist kostenlos. Diese Leute messen die Werte und können Ihnen auch speziell Hinweise zu der einen oder anderen Sache Heizung geben. Sind sehr kompetent.
Peter88 29.11.2010 18:00
Naja, mir geht es ja im moment erstmal um den Streit mit dem Vermieter.
Hat vielleicht noch jemand anderes eine Idee, bzw. spezielle Erfahrung mit einem solchen Messgerät??
edy 29.11.2010 20:50
Hallo Peter88,
http://www.klimatherm.de/produkte/bf-5.html
lg
edy
Peter88 29.11.2010 20:59
Danke edy, aber ich meine ein Gerät, welches die Temperatur und die Luftfeuchte aufnimmt, um das Lüftungs- und Heizverhalten rauszufinden..
edy 29.11.2010 22:14
Hallo Peter88,
Vielleicht hier:
http://www.immoclick24.de/lueftungstechnik/schimmel-messgeraet-fordert-zum-heizen-oder-lueften-auf.html
Ansonsten würde ich mal zu einer Raumklima-Firma usw. gehen.
lg
edy
Peter88 30.11.2010 15:27
Hmm, hilft mir alles nicht. Will ja einfach nur wissen, auch was ich bei der Messung achten muss, die wird ja nicht von mir durchgeführt, sondern von dem Sachverständigen..