Gast
Hallo,
ich meine das ist nicht richtig, Allgemeinstrom sollte nur z.b fürs Treppenhaus usw. genutzt werden, Umbauarbeiten in einer leeren Wohnung durch den Vermieter gehören auf jedenfall nicht dazu, hab leider nichts darüber gefunden (Gerichtsurteil), ich würde aber meinen Vermieter schriftlich hinweisen, das ich bei der nächsten Nebenkostenabrechnung einen Teil der "Allgemeinstromkosten" ablehne, so hätte ich was in der Hand, sonst wird es später "wie wir haben Allgemeinstrom benutzt - das müssen Sie schon beweisen" ... sein !
Mit einem Schreiben - heute schon, hat man etwas in der Hand !!!
Gruß