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Modernisierungsmaßnahme: Trittschall
Lässt der Vermieter den Dachboden zu Wohnungen ausbauen, kann der darunter wohnende Mieter verlangen, dass Lärmschutzmaßnahmen (hier: hinsichtlich Trittschalldämmung) getroffen werden, die den DIN-Normen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Umbaumaßnahmen Gültigkeit haben. (BGH, Az. VIII ZR 355/03, aus: GE 2004, S. 1274)