Wohnen und leben
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parney hat diese Frage gestellt
hallo alle zusammen hoffe mir kann jmd helfen,
wohne seit august 2010 in einer wohnung,mit der erstmal alles in ordnung schien. allerdings ergaben sich später folgende probleme:
1. dunstabzugshaube in der küche war nicht einwandfrei (im übergabeprotokoll festgehalten) der vermieter hat das bis heute nicht behoben.
2. hinter meiner badezimmerwand hörte ich kratzen,knabbern und fiepen und tippte auf mäuse oder ähnliches. meine nachbarin bestätigte mir dass mein vormieter wegen dieser überaus lauten und nervigen geräusche bereits ausgezogen war. darauf angesprochen reagierte mein vermieter gar nicht. allerdings war es für mich nicht möglich in so einer wohnung zu leben.
kurzum: ich kündigte den mietvertrag, fristgerecht :(
jetzt geht es also an den auszug. und prompt steht mein vermieter wieder auf der matte und meint ich muss die gesamte wohnung streichen (wohnzimmer ist braun,schlafzimmer ebenfalls,küche sonnengelb..alles nur vereinzelt). das wohnzimmer habe ich gestrichen, denn da waren auch löcher in der wand aber bei der küche und dem schlafzimmer sehe ich das nicht ganz ein.

nun meine frage: muss ich aufgrund dieser komplizierten umstände wirklich die gesamte wohnung weißen?oder hab ich als mieter auch irgendwelche rechte?
hoffentlich hilft mir jemand...

PS:der vermieter wusste dass ich nicht mehr in der wohnung lebe und hat auf meine höflichen anfragen die miete ein wenig zu mindern (20€) mit ablehnung reagiert.

2 Kommentare zu „ratten in der wand, stress beim umzug”

forsetis Experte! 25.04.2012 19:29

Ob Sie tatsächlich renovieren müssen, hängt in erster Linie vom genauen Text des Mietvertrages zum Thema Schönheitsreparaturen ab. Und diese Klausel kennt hier niemand.

Aber, braune Wände muss kein Vermieter beim Auszug in Kauf nehmen. Egal wie die Klausel im Mietvertrag lautet, solche Farbgestaltung schreit direkt nach Schadensersatz, den der Vermieter fordern kann, wenn Sie nicht in neutralen Farben malern.

parney 25.04.2012 19:49

ok danke für die antwort! im mietvertrag steht GAR NICHTS dazu..daher meine frage

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