AMAyer 25.08.2009 12:56
Selbstverständlich wird der gierige VM schadensersatzpflichtig, wenn er seiner Aufgabe nicht nachkommt.
Fordern Sie den VM schriftl. auf, den angezeigten Mangel innerhalb von ca. 14 Tagen zu beheben. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen oder wie üblich mit der "Sie lüften nicht richtig" Ausrede, so zeigen Sie dem VM Ihre Recht auf und kürzen die Miete!
Lassen Sie prüfen, ob der Schimmel gesundheitsschädlich ist. Sollte sich dies herausstellen, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht der Whg! Unter Umständen wird Ihr VM sogar Ihnen gegenüber (Umzugskosten usw) schadenersatzpflichtig.
Hierzu benötigen Sie jedoch Hilfe, entweder ein Anwalt oder Sie fragen die Experten vor Ort vom Mieterschutzbund.
AM
Berthelstal 25.08.2009 17:58
Also folgendes:
Überstreichen Sie die feuchten Flecken. Da die Handwerker ja das Dach abgedichtet haben ist wohl die Ursache beseitigt. Sollten sich wiederum Flecken zeigen ist vielleicht ein Auszug zu erwägen.
Zeigen sich keine neuen Flecken mehr ist alles in Butter und Sie können und wollen, wie ich Ihren Zeilen entnehme, dort wohnen bleiben. Ist wohl die vorerst die einfachste, billigste und friedfertigste Variante.