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Paulchen7 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

vor ca. einem Monat sind wir ausgezogen. Am Tag des Auszugs hat eine Schriftliche Wohnungsübergabe zwischen uns, dem Vermieter und dem neuen Mieter stattgefunden. Bei der Übergabe war nichts zu beanstanden und dieses wurde von allen Parteiern auch so unterschrieben.
Jetzt ca. einen Monat später haben wir telefonisch erfragt, wann wir mit der Rückzahlung unserer Kaution rechnen können. Darauf antwortete der ehemalige Vermieter, dass ein Riss am Waschbecken im Badezimmer vorliegt und wir dafür gerade stehen müssen, so lange würde Er auch die Kaution zurückhalten. Uns ist bekannt, dass bereits einen Tag nach unserem Auszug der Nachmieter eingezogen ist. Somit vermuten wir, dass das beim Einzug passiert ist. Dieses können wir natürlich nicht beweisen.
Wir wissen, dass der Vermieter einen Teil der Kaution über einen längeren Zeitraum einbehalten kann, bis der Jahresabschluss der Nebenkosten vorliegt.
Fragen:
A) Wann müsste er spätestens uns die Kaution zurückzahlen. Das ist immerhin Geld, das uns gerade jetzt nach einem Umzug fehlt.
B) ist seine Vorderung, was das Waschbecken angeht RECHTENS? Somal wir wie gesagt die Wohnungsübergabe Schriftlich festgehalten haben ohne Beanstandung!
C) danke für eure HILFESTELLUNG
Stichwörter: forderungen + nach + auzug

0 Kommentare zu „Forderungen nach Auszug trotz Wohnungsübergabeprotokoll”

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