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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hilfe!
Wir haben riesige Probleme mit unserem Vermieter, die aber auch erst, seitdem wir ihm die Kündigung zugesandt haben. Wir wohnen seit 3 Jahren in unserem Haus, wollen jetzt aber ausziehen ( Kündigung zum 30.April )Im ganzen Haus liegt Holzdielenfussboden ( alt ), der auch vor unserem Einzug nicht geschliffen etc. wurde. Seit 2 Jahren haben wir einen Hund ( Anschaffung wurde mit Vermieter abgesprochen ), nun hat aber der Boden an einigen Stellen Kratzspuren vom Hund ( ist das dann auch gleichzeitig eine mehr als "normale " Abnutzung? ) Wichtig zu erwähnen ist, dass wir bei Einzug weder Kaution gezahlt haben, noch ist ein Übergabeprotokoll gemacht worden. Der Vermieter will nun von uns die komplette Renovierung des Holzfussbodens.
Ebenso steht im Mietvertrag " Das Haus wurde in renoviertem Zustand übernommen und ist bei Beendigung des Mietverhältnisses ebenso zu übergeben" . Das Haus war aber nicht frisch renoviert, sondern es wohnten ja vorher auch Leute hier. Ist dieser Passus rechtens . kann der Vermieter also eine komplette Renovierung des Hauses verlangen ?
Ich hoffe mir kann jemand helfen, ich bin mit den Nerven am Ende......
Stichwörter: wg + hilfe + holzfussboden + probleme + vermieter

5 Kommentare zu „HILFE!!!! Grosse Probleme mit Vermieter wg. Holzfussboden”

Gast Experte!

Hallo,

1. Ihr habt einen Mietvertrag unterschrieben[/b:4470f][/u:4470f], aus dem hervorgeht, dass die Mietsache renoviert übergeben wurde. Wenn es (vor Gericht) hart auf hart kommt steht dies unwiderlegt im Raum.

2. Du hast selbst geschrieben, dass euer Hund so einiges zu dem derzeitigen Zustand des Bodens beigetragen hat. Es ist unerheblich, ob der Vermieter der Hundehaltung zugestimmt hat oder nicht, er hat jedenfalls nicht der über einer normalen Abnutzung hinausgehenden Beanspruchung zugestimmt und schon gar nicht der Beschädigung seines Eigentums. Ich denke, hier kann auch nicht von einer entsprechenden Duldung oder so ausgegangen werden.

3. Ich verstehe überhaubt nicht, wie man der Ansicht sein kann, für die verursachten Schäden nicht aufkommen zu müssen. Wer soll sonst die Kosten Tragen?

4. Schlagt doch dem Vermieter vor, die Kosten der Renovierung des Fußboden aufzuteilen. Als Verteilungsgrundlage kann die Nutzungsdauer dienen. Wenn der Boden etwa zuletzt 3 Jhre vor eurem Einzug behandelt wurde und ihr drei Jahre dort gewohnt habt eben fifty-fifty.

Josh

raskolnikow

grundsätzlich ist der vermieter für die erhaltung der mietsache verantwortlich, § 538 bgb. es sei denn, die erhaltungspflicht ist wirksam[/color:452fb] auf den mieter übertragen worden. dazu auch an josh: so genannte endrenovierungsklauseln sind unwirksam! das hat der bgh zuletzt in unzähligen entscheidungen entschieden (BGHZ 101, 253, 263 ff). daher ist die hier verwendete klausel unwirksam, egal, was ihr unterschrieben habt, § 307 bgb.

wenn dem vermieter bekannt war, dass ein hund mit in der wohnung war, so kann er übliche abnutzungen nicht ersetzt bekommen. man muss nur schauen, ob die kratzer nicht etwa substanzschäden sind, diese zählen nämlich nicht als "schönheitsreparaturen" und wären dann als schadensersatz zu begleichen. aber das muss im einzelfall geprüft werden.[/b]

Gast Experte!

Hallo nochmal,

das Problem liegt hier nicht in der (unwirksam) vereinbarten Entrenovierungsklausel, sondern in dem Umstand, dass der Vermieter schwarz auf weiß (oder gelb) belegen kann, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben zu haben. Dieser Zustand ist nun nicht mehr gegeben und ursächlich war der Hund. Da dieser den Schaden nicht selbst regulieren kann trifft es dessen Herrchen.

Somit rate ich erneut dringend zu dem bereits oben unter Punkt 4 beschriebenen vorgehen. Ein Rechtsstreit vor Gericht ist jedenfalls zum Scheitern verurteilt (auch wenn raskolnikov noch so schön irgendwelche Entscheidungen ins Forum wirft).

Josh

Gast Experte!

Also, ich denke auch, wenn ein Schaden vorliegt, der einer normalen Abnutzung wesendlich abweicht, dann ist der Mieter verantwortlich, owohl natürlich bei langer Wohnzeit , Parkett, Dielen und besonders das empfindliche Laminat erheblich abnutzen kann.

Gast Experte!

Hallo,

meldet den Schaden doch der Hundehaftpflichtversicherung.
Diese rechnen direkt mit dem Vermieter ab und zahlen den Zeitwert.

Hatte einen Mieter dessen Hund den Teppichboden verunreinigt hat,
hat mit Versicherung super geklappt.

Gruß
Gela

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