Gast
Hallo,
1. Ihr habt einen Mietvertrag unterschrieben[/b:4470f][/u:4470f], aus dem hervorgeht, dass die Mietsache renoviert übergeben wurde. Wenn es (vor Gericht) hart auf hart kommt steht dies unwiderlegt im Raum.
2. Du hast selbst geschrieben, dass euer Hund so einiges zu dem derzeitigen Zustand des Bodens beigetragen hat. Es ist unerheblich, ob der Vermieter der Hundehaltung zugestimmt hat oder nicht, er hat jedenfalls nicht der über einer normalen Abnutzung hinausgehenden Beanspruchung zugestimmt und schon gar nicht der Beschädigung seines Eigentums. Ich denke, hier kann auch nicht von einer entsprechenden Duldung oder so ausgegangen werden.
3. Ich verstehe überhaubt nicht, wie man der Ansicht sein kann, für die verursachten Schäden nicht aufkommen zu müssen. Wer soll sonst die Kosten Tragen?
4. Schlagt doch dem Vermieter vor, die Kosten der Renovierung des Fußboden aufzuteilen. Als Verteilungsgrundlage kann die Nutzungsdauer dienen. Wenn der Boden etwa zuletzt 3 Jhre vor eurem Einzug behandelt wurde und ihr drei Jahre dort gewohnt habt eben fifty-fifty.
Josh
raskolnikow
grundsätzlich ist der vermieter für die erhaltung der mietsache verantwortlich, § 538 bgb. es sei denn, die erhaltungspflicht ist wirksam[/color:452fb] auf den mieter übertragen worden. dazu auch an josh: so genannte endrenovierungsklauseln sind unwirksam! das hat der bgh zuletzt in unzähligen entscheidungen entschieden (BGHZ 101, 253, 263 ff). daher ist die hier verwendete klausel unwirksam, egal, was ihr unterschrieben habt, § 307 bgb.
wenn dem vermieter bekannt war, dass ein hund mit in der wohnung war, so kann er übliche abnutzungen nicht ersetzt bekommen. man muss nur schauen, ob die kratzer nicht etwa substanzschäden sind, diese zählen nämlich nicht als "schönheitsreparaturen" und wären dann als schadensersatz zu begleichen. aber das muss im einzelfall geprüft werden.[/b]
Gast
Hallo nochmal,
das Problem liegt hier nicht in der (unwirksam) vereinbarten Entrenovierungsklausel, sondern in dem Umstand, dass der Vermieter schwarz auf weiß (oder gelb) belegen kann, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben zu haben. Dieser Zustand ist nun nicht mehr gegeben und ursächlich war der Hund. Da dieser den Schaden nicht selbst regulieren kann trifft es dessen Herrchen.
Somit rate ich erneut dringend zu dem bereits oben unter Punkt 4 beschriebenen vorgehen. Ein Rechtsstreit vor Gericht ist jedenfalls zum Scheitern verurteilt (auch wenn raskolnikov noch so schön irgendwelche Entscheidungen ins Forum wirft).
Josh
Gast
Also, ich denke auch, wenn ein Schaden vorliegt, der einer normalen Abnutzung wesendlich abweicht, dann ist der Mieter verantwortlich, owohl natürlich bei langer Wohnzeit , Parkett, Dielen und besonders das empfindliche Laminat erheblich abnutzen kann.
Gast
Hallo,
meldet den Schaden doch der Hundehaftpflichtversicherung.
Diese rechnen direkt mit dem Vermieter ab und zahlen den Zeitwert.
Hatte einen Mieter dessen Hund den Teppichboden verunreinigt hat,
hat mit Versicherung super geklappt.
Gruß
Gela