Susanne
Anbei die Aussage eines Fachanwalts, gefunden bei http://www.frag-einen-anwalt http://www.frag-einen-anwalt.de <!-- w -->
"Ohne konkreten Grund ist eine Wohnungsbesichtigung allerdings nur etwa alle zwei Jahre zulässig (AG Münster, Az: 28 C 6492/99). Für weitere Besichtigungen innerhalb dieses Zeitraums ist ein konkreter Anlass erforderlich, zum Beispiel falls etwas repariert werden muss oder Nachmieter die Wohnung besichtigen sollen. Ist ein Besuch innerhalb der letzten Jahre nicht erfolgt, ist die Besichtigung nunmehr zulässig."