Bladder 13.05.2011 05:48
Wenn Sie die Wohnung haben wollen, dann müssen Sie akzeptieren.
Es betrifft ja nicht ein generelles Tierhaltungsverbot, was unrechtmäßig wäre. Aber auch bei erlaubter Katzenhaltung, könnte der Vermieter später seine Meinung ändern, wenn dafür ein begründeter Anlass bestehen würde. Dieser Anlass wird z.B. unter 1. angesprochen. Unter 2. wird auch nur dass angesprochen, was ein Mieter bei Auszug sowieso in Kauf nehmen müsste.
Zur Abmahnung kann man nur generell sagen, dass sie immer etwas subjektives bedeutet.
Gotthilf 13.05.2011 20:36
Der Vermieter kann eine Katzenhaltung auf Widerruf erteilen und von Bedingungen, wie Störung der Nachbarn, abhängig machen.