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Sanni aus lübeck: Meine Frau und ich haben einen Mietvertrag für mindestens vier Jahre geschlossen. Nun haben wir nach zwei Jahren beschlossen, uns zu trennen. Haben wir daher ein Sonderkündigungsrecht? Und müssen wir dann einen Nachmieter stellen? <br />
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Volker J. Ziaja: Leider nein, privates Risiko. <br />
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the-bo: Ich habe einen Mietvertrag, der bis zum 31. August 2004 läuft. Meine Miete wird zum 1. Januar 2004 um 20 Prozent erhöht, Begründung: Entfall der sozialen Bindung. Gibt es dadurch für mich ein Sonderkündigungsrecht? <br />
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Ziaja: Ja, drei Monate. <br />
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gedt: Wenn der Mieter nach 25 Jahren stirbt, was für eine Kündigungsfrist haben die Erben? <br />
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Ziaja: Drei Monate mit Nachmieterstellung. <br />
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dirk-schmitz: Gibt es eine Chance aus einem befristeten Mietverhältnis vorzeitig rauszukommen? <br />
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Ziaja: Ja, Sonderkündigungsrechte, zum Beispiel bei Mieterhöhung. <br />
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Gummibaer: Wofür sind denn Schadensersatzforderungen anmeldbar? <br />
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Ziaja: Wer wegen Vertragsverstoßes fristlos rausfliegt, muss zum Beispiel entgangene Mieten zahlen. <br />
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Jake: Ich habe im Februar 2001 einen Mietvertrag für fünf Jahre abgeschlossen. Ich muss beruflich umziehen. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht und ist die Fünf-Jahresbindung überhaupt zulässig? <br />
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Ziaja: Der Zeitmietvertrag war zulässig. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhungen oder Modernisierungen. <br />
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Chris1155: Habe ich bei extremen Feuchtigkeitsschäden ein Sonderkündigungsrecht? <br />
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Ziaja: Zunächst haben Sie einen Anspruch auf Beseitigung der Mängel, erst wenn der Mieter in Verzug gerät besteht eine Kündigungsmöglichkeit. <br />
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kapper: Ich muss aus beruflichen Gründen kurzfristig umziehen. Mein Vermieter will mich trotz Nachmieter nicht aus dem Vertrag lassen. <br />
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»Falls ein gleichwertiger Nachmieter gestellt wird, ist eine kurze Kündigungsfrist O.K..« <br />
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Volker J. Ziaja, Geschäftsführer des Mietervereins Leverkusen <br />
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Ziaja: Falls ein gleichwertiger Nachmieter gestellt wird, ist eine kurze Kündigungsfrist O.K. <br />
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kirstenmck: Wir sind seit Juni 1985 Mieter eines kleinen Hauses in den neuen Bundesländern (Berlin). Kann uns der Vermieter ohne weiteres kündigen? <br />
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Ziaja: Nein, der Vermieter kann nur bei berechtigtem Interesse kündigen, beispielsweise bei Eigenbedarf. <br />
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bluna: Welche Kündigungsfristen muss der neue Eigentümer bei Erwerb einer Immobilie einhalten? <br />
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Ziaja: Drei bis zwölf Monate, je nach Vertrag, in den der Erwerber einsteigen muss. <br />
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fritzif: Kann ich eine Sonderkündigung geltend machen (drei Monate), weil die Dachgeschoss-Wohnung wegen Nachwuchses absolut ungeeignet ist? <br />
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Ziaja: Unter Umständen ja, aber Vorsicht, ein Nachmieter muss gestellt werden. <br />
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rossini: Wie sieht das Sonderkündigungsrecht bei Tod des Ehegatten aus? <br />
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Ziaja: Drei Monate <br />
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DoNils: Ich habe im Mai 2002 meinen Mietvertrag abgeschlossen. Wie lange ist meine Kündigungsfrist? <br />
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Ziaja: Immer drei Monate. <br />
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pikasso: Ich habe mit Einverständnis des Vermieters einen Nachmieter gefunden. Dieser zieht am 16. August ein. Der Vermieter möchte vom 1. bis zum 15. August ein Parkett legen lassen. Er erwartet von mir, dass ich noch Miete bis zum 15. zahle. Ist das richtig? <br />
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Ziaja: Nein. <br />
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ifhst20: Habe im Juli 2002 einen Mietvertrag mit Ausschluss der Kündigung für zwei Jahre abgeschlossen. Komme ich nach dem neuen Recht früher raus? <br />
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Ziaja: Hier gibt es keine einheitliche Rechtssprechung, es kommt auf die Meinung des zuständigen Amtsrichters an. <br />
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Nale7a: Gibt es eine Härteklausel für den Fall, dass ein über 80-Jähriger schnell ins Pflegeheim umziehen muss? <br />
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Ziaja: Ja, OLG Karlsruhe gestattet eine Dreimonatsfrist bei Stellung eines Nachmieters. <br />
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GaTe: Kann man aus einem Mietvertrag mit Drei-Monats-Kündigungsfrist eher raus, wenn man Nachmieter stellt? <br />
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Ziaja: Nein, kürzer als drei Monate geht nicht. <br />
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Schuschuh: Kann der Vermieter verlangen, dass der Nachmieter ein bestehendes Arbeitsverhältnis hat? <br />
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Ziaja: Ja. <br />
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charlotte-r: Ich möchte eine Wohnung mieten, in der die Küche völlig leer ist. Ich habe gehört, dass ich durch ein Gewohnheisrecht Anspruch auf einen Herd und eine Spüle habe, stimmt das? <br />
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Ziaja: Nein. <br />
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Quelle:zdf.de - Wiso <br />