Gast
Warum haben Sie als Mieterin bei Einzug Heizöl gekauft? Dies gehört nicht zur Pflicht und Aufgabenbereich eines Mieters, dafür ist der Vermieter zuständig. Er muss das Heizöl für sein Eigentum bestellen, nicht Sie.
Ausnahme wäre evtl. z.B. wenn Sie ein gemietetes Einfamilienhaus bewohnen und im Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Mieter für das Bestellen des Heizöls für das gemietete Haus zuständig ist, da er ja alleiniger Mieter ist.
Es gilt immer der sehr einfache Grundsatz "Wer bestellt bezahlt". Das ist eben so.
Susanne
Ich möchte mich meinem Vorredner hier nicht [/b:d317b]anschliessen!
Alle Forderungen sind an den Vermieter zu stellen, da dies hier die einzige Person ist, mit der der Mieter in einem Vertragsverhältnis stand.
Da es hier möglicherweise auch um grössere Summen geht, sollte mit der kompletten Prüfung der falschen Abrechnung ein Fachanwalt beauftragt werden.