Der_Mario
Hallo.
Ein höfliches Nachfragen im Blumenladen dürfte da sicher nichts bringen. <!-- s --><!-- s -->
Dein Ansprechpartner ist in dem Fall erstmal Dein Vermieter: Schreibe ihn an, schildere ihm die Situation und fordere ihn auf, die Ruhestörung zu beseitigen.
Evtl. kannst Du in dieser Situation die Miete mindern (ob ihn ein Verschulden trifft, ist dabei unerheblich!). Welche Höhe da angemessen wäre, kann ich hier nicht beurteilen, da solltest Du Dich von Deinem Mieterverein oder einem Fachanwalt beraten lassen. Sinnvoll ist es dabei, ein "Lärmprotokoll" mit Zeit, Art, Intensität und Dauer der Störungen anzufertigen, da Du im Streitfall beweispflichtig bist.
Susanne
Man kann auch bei der Kommune nachfragen, ggf. ist eine Lärmbelästigung in dieser Lautstärke in Deiner Gegend gar nicht erlaubt, auch wenn es keine reine Wohngegend ist.
Ben Grimm
Also das wir unseren Vermieter auf dieses Problem angesprochen haben hat nichts gebracht, ausser das er uns seit dem nicht mehr grüßt <!-- s --><!-- s -->
Der kann mit Mietern, die für ihre Miete Ansprüche stellen nichts anfangen. Man hat uns vorher sogar vorgeschlagen im Wohnzimmer bei geschlossenem Fenster zu schlafen, und nach Aussagen wie " der Mensch ist ein Gewohnheitstier und irgendwann hört man das nicht mehr, und all so´n Blödsinn, habe ich keinen Sinn mehr in diesen Gesprächen gesehen.
Ich habe ihm dann eine Abmahnung per Einschreiben mit Rückschein zustellen lassen, um eventuelle Ansprüche auf Mietminderung zu sichern.
Ich denke ich werde mal beim Mieterbund nachfragen.
Danke für die Antworten!!! <!-- s --><!-- s -->