Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe da mal einige Fragen. Unsere Wohnung befindet sich in einem 3 Parteien Haus. Die Kellerwohnung ist seid mitte 2005 nicht vermietet. Welche allgemeinen Betriebskosten müssen wir als Mieter für die leerstehende Wohnung mitbezahlen. In der Nebenkostenabrechnung sind folgen Punkte aufgeführt:
Allgemein Strom unser Anteil 1/2
Gebäudevers. unser Anteil 1/3
Grunssteuer unser Anteil 1/3
Kaminfeger unser Anteil 1/2
Versicherungen unser Anteil 1/3
Hausmeister unser Anteil 1/2
Des Weiteren hat uns unser Vermieter die komplette Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2005 mit der Abrechnung (natürlich separat) von 2006 zukommen lassen. Als Anlage erhalten wir immer von der Firma Techem eine Rechnung für Warmwasser & Heizungskosten. Auf der Abrechnung der Firma Techem für 2005 steht- Erstellt am 19.07.2005. Wie bereits erwähnt hat der Vermieter diese uns erst gestern mit der Abrechnung für 2006 zukommen lassen. Ist dies rechtens?? Ich habe im BGB gelesen, dass der Zeitraumvon 12 Monaten nicht überschritten werden darf. Der Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung nicht unterschrieben, geht das so in ordnung oder muss er sie unterschreiben?
Ich danke im Voraus für Ihre Antworten,
mabo01 aus Heidelberg