Berthelstal 08.01.2010 07:52
Zum eventuellen Ausgang kann hier nichts gesagt werde.Das sehen Sie allein schon daran, das ein Anwalt hüh sagt und der andere hot.
Wenn das Verfahren nun schon anhängig ist, müssen Sie die richterliche Entscheidung abwarten und begeben sich damit in Gottes Hand.
edy 08.01.2010 10:41
Hallo rakik1981,
am 13.11.2009 hatte ich schon mal auf
folgenden Link hingewiesen:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet270902b.htm
Habt ihr vor der Kündigung eine Abmahnung
erhalten ?
Ansonsten versuche mit deinem Anwalt
zusamen zum Gerichtstermin zu gehen.
lg
edy
lg
edy
smile30625 11.01.2010 15:39
Hallo,
der Vermieter trägt die Beweislast für die von Ihm behauptete Beleidigung. Wenn er diese nicht beweisen kann, liegt kein Kündigungsgrund vor. Ein "Patt" geht zu Lasten Ihres Vermieters.
Wenn es sich um eine Beleidigung während eines Telefonats handelt, dürfen eventuelle "Mithörer" vom Gericht nicht als Zeugen vernommen werden (Beweisverwertungsverbot).
Unabhängig davon ist es äußerst fraglich, ob die von Ihrem Vermieter behauptete Beleidigung die Kündigung gegenüber einer fünfköpfigen Familie rechtfertigen würde.
Viele Grüße
smile