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Rakic1981 hat diese Frage gestellt
Folgender Sachverhalt :

Wir Familie mit 3 Kinder sind seit 01.11.2002 in eine Mietwohnung eingezogen die Miete wurde immer pünktlich überwiesen. Es bestehen keine Mietschulden bei dem Vermieter .

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Da unser Parkett renovierungsbedürftig sei habe ich den vermieter angesprochen telefonisch das Gespräch hat meine Frau mitgehört die Reparatur wurde, wurde aber Strikt abgelehnt. Am nächtesten erhielten wir ,,fristlose Kündigung,, vom Vermieter in der Kündigungschreiben steht drin das ich den Vermieter Beledigt hätte mit dem Satz,, Ach leck mich doch am Arsch,, was aber gar nicht stimmt weil das Gespräch hat ja meine Frau mitgehört an dem Tag .

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Mit dem Kündigungsschreiben war ich beim Anwalt für Mietrecht,, mein Anwalt meint die fristlose Kündigung sei unwirsam ! Die gegenerische Seite meint die Kündigung ist wirksam ich hätte den Mitarbeiter Beledigt was aber gar nicht stimmt ... Es ist Aussage gegen Aussage

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Mein Rechtsanwalt für Mietrecht meint die Kündigung ist UNWIRSAM !

Jetzt sind 2 Monate vergangen als ich heut schreibem vom Amtsgericht bekam wegen der Räumng der Termin wurde auf 3.2.2010 festgesetzt. also die Gerichtsverhandlung

Meine Frage ist wie wird der ..liebe Richter ,, die Kündigungsschreiben entschedien ?
Es war ganz normales Gespräch zwischen mir und dem vermieter das Gespräch hat ja meine Frau mitgehört und der Vermieter wurde nicht beledigt !

Mein Anwalt meint auch die Kündigung sei UNWIRKSAM was maein ihr dazu und wie wird der Richter darüber entscheiden .

Weil ich bin verheiratet und habe 3 kleine Kinder und in der heutigen Zeit ist es schwer eine passende Wohnung zu finden .

3 Kommentare zu „Fristlose Kündigung vom Vermieter ”

Berthelstal Experte! 08.01.2010 07:52

Zum eventuellen Ausgang kann hier nichts gesagt werde.Das sehen Sie allein schon daran, das ein Anwalt hüh sagt und der andere hot.
Wenn das Verfahren nun schon anhängig ist, müssen Sie die richterliche Entscheidung abwarten und begeben sich damit in Gottes Hand.

edy Experte! 08.01.2010 10:41

Hallo rakik1981,
am 13.11.2009 hatte ich schon mal auf
folgenden Link hingewiesen:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet270902b.htm
Habt ihr vor der Kündigung eine Abmahnung
erhalten ?
Ansonsten versuche mit deinem Anwalt
zusamen zum Gerichtstermin zu gehen.

lg
edy

lg
edy

smile30625 Experte! 11.01.2010 15:39

Hallo,

der Vermieter trägt die Beweislast für die von Ihm behauptete Beleidigung. Wenn er diese nicht beweisen kann, liegt kein Kündigungsgrund vor. Ein "Patt" geht zu Lasten Ihres Vermieters.

Wenn es sich um eine Beleidigung während eines Telefonats handelt, dürfen eventuelle "Mithörer" vom Gericht nicht als Zeugen vernommen werden (Beweisverwertungsverbot).

Unabhängig davon ist es äußerst fraglich, ob die von Ihrem Vermieter behauptete Beleidigung die Kündigung gegenüber einer fünfköpfigen Familie rechtfertigen würde.

Viele Grüße
smile

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