Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
meli-lou aktiver Benutzer hat diese Frage gestellt
Hallo,
da wir unseren Vermietern ja eine Abmahnung von Mieterverein zukommen ließen, dass sie nicht mehr unangemeldet kommen bzw. renovieren dürfen, schlagen diese zurück.
Wir sind vor 2 Jahren mit einem Hund eingezogen und haben (leider nur müdlich) die Genehmigung zur Hundehaltung bekommen. Nun kam dieses Frühjahr eine alte Hündin dazu, da sich mein Vater nicht mehr kümmern kann.
Jetzt erst, direkt nach unserem Beschwerdebrief, kam jetzt eine Abmahnung, wir sollen den "unerlaubten Zweithund" bis 20.12.2010 abschaffen, ansonsten -- sind die Vermieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt -- so steht das da, es heisst nur berechtigt, nicht dass diese automatisch folgt ??
Heisst jetzt außerordentliche Kündigung, dass es von heute auf morgen ist also wie bei der fristlosen oder hat die schon auch die Frist von 3 Monaten??

Ich werde bestimmt nicht in der Weihnachtszeit umziehen, die Vermieter müssen ja auch erstmal feststellen dass der Hund noch da ist... und dann reagieren usw...

Oder haben sie gar kein Recht auf diese Forderung, da sie den Hund ja seit Frühjahr geduldet haben und sogar regelmäßig beobachtet haben. Er ist ja erst jetzt nach unserer Beschwerde ein Problem, das klingt doch sehr nach Bosheit...

5 Kommentare zu „Außerordentliche Kündigung - das selbe wie fristlose oder nicht?”

meli-lou aktiver Benutzer 26.11.2010 22:12

Ach ja,

ich sollte noch dazu sagen, dass wir vorhatten, so in etwa bis März / April 2011 auszuziehen... diese Zeit ist doch nicht unzumutbar für die VM (wie es ja wohl für ausserord. Künd. notwendig ist). Wir haben keine direkten Nachbarn, die Vermieter wohnen auch nicht in der Nähe, wir sind sehr ordentlich, der Grund ist eingezäunt... also geht von dem Hund ja keinerlei Störung für jemanden aus...

Berthelstal Experte! 27.11.2010 09:41

Eine unerlaubte Hundehaltung ist kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung.
Sie müssen jedoch die Abmahnung beachten und in Ihrem Fall den Hund entfernen; ansonsten der Vermieter berechtigt ist aber nicht verpflichtet eine fristgemäße Kündigung auszusprechen.
Dies entnehme ich so aus Ihren Worten.

meli-lou aktiver Benutzer 27.11.2010 09:49

Vielen Dank für ihre Antwort, Berthelstal.
Mit einer fristgerechten Kündigung kommen wir gut zurecht. Den armen alten Hund von meinem Dad geben wir bestimmt nicht ab...

Bladder Experte! 28.11.2010 09:07

Wenn ein Mieter entgegen der ihm erteilten Genehmigung zur Haltung eines Hundes einen Zweithund in die Wohnung aufnimmt, und dieser Umstand zu einer intensiven, Tag und Nacht andauernden und trotz Abmachung nicht abgestellten Lärmbelästigung der Hausbewohner führt, ist eine fristlose Kündigung begründet. AG Neukölln, Urteil vom 17. Oktober 1991, Az: 7 C 204/91

meli-lou aktiver Benutzer 28.11.2010 16:00

ja, das ist verständlich, aber trifft nicht zu. Abgesehen davon, dass die beiden kaum bellen, gibt es niemanden, der in direkter Nachbarschaft wohnt, also sich gestört fühlen könnte.
Die Hunde haben seit Frühjahr nicht gestört, tun sie auch jetzt noch nicht, aber sie sind wohl jetzt ein willkommener Grund für die VM uns zu traktieren. Aber wie gesagt, wir lassen uns nicht unterkriegen, Hunde bleiben beide da.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.